Bamberger Grüne thematisieren Ahndung von Geh- und Radwegparken durch den PÜD
Ein Radweg ist nicht zum Parken da
Mal eben schnell zum Bäcker, kurz was in den Briefkasten einwerfen oder rasch die vollen Einkaufstüten in die Wohnung bringen: Viele Autofahrer halten für vermeintlich „kurze“ Zwischenstopps, teilweise oder gar ganz auf Radweg- oder Gehwegen und behindern so die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen. Durch zugeparkte Radwege sind Radfahrende dazu gezwungen plötzlich auf die Straße auszuweichen, denn ein Ausweichmanöver auf den Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung verboten.
In einer Sitzung des Umweltsenats im September 2016 wurde diese Problematik durch die GAL-Fraktion mit Beispielfotos von Bamberger Bürger*innen sehr deutlich. Damals stand, aufgrund eines GAL-Antrags, eine generelle Evaluation des Parküberwachungsdienstes (PÜD) auf der Tagesordnung. In der Debatte stellte die Stadtverwaltung deutlich klar, dass sowohl das Halten als auch das Parken auf benutzungspflichtigen Radweg- und Gehwegen verboten ist und immer wieder zu Gefahrensituationen und Beinahe-Unfällen führt.
Jetzt, ein gutes Jahr später, will die GAL klären, inwiefern sich die Ahndung von Rad- und Gehwegparken durch den PÜD verändert hat und beantragt eine Behandlung im Umweltsenat. „Über die möglichen Gefahrensituationen des Falschparkens für Radfahrende und Zufußgehende scheinen sich viele Autofahrer*innen nur wenig klar zu sein“ meint Gertrud Leumer, die GAL-Fraktionssprecherin im Umweltsenat ist. Die Haltung der Kfz-Fahrenden erschwere die Arbeit für die Mitarbeiter*innen des PÜD. Viele seien sich der Ordnungswidrigkeit nicht bewusst, weshalb die Toleranzgrenze des Ausstellens von Bußgeldbescheiden in der Vergangenheit großzügig überdehnt wurde. Der damalige Beschluss sollte dem entgegenwirken, mit dem Ziel einer strengeren Verfolgung solcher Verkehrsverstöße.
„Hier müssen sich zwei Seiten entgegenkommen“, sagt GAL-Stadtrat Dr. Tobias Rausch, „zum einen die konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch den PÜD und zum anderen das Verständnis der Kfz-Fahrenden, um ein sicheres miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten“. Nicht nur geahndete Verkehrsverstöße sollen im Fokus stehen, sondern auch veränderte Laufrouten oder Einsatzgebiete der PÜD-Mitarbeiter*innen.
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