Stadt Forchheim klagt erfolgreich gegen Kreisumlage

Verwaltungsgericht hebt Kreisumlagebescheid von 2014 auf – Gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis weiterhin wichtiges Anliegen der Stadt

Die Stadt Forchheim teilt mit, dass das Verwaltungsgericht in Bayreuth entschieden hat, den Kreisumlagebescheid des Landkreises Forchheim für das Jahr 2014 aufzuheben. Die Stadt hatte gegen den Bescheid Anfechtungsklage erhoben. Für beide Seiten überraschend, aber nach einer mündlichen Anhörung nicht ganz unerwartet, fällte nun das Verwaltungsgericht die richtungsweisende Entscheidung, den Bescheid komplett zu kippen. Der Landkreis kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt der Stadt noch nicht vor.

Gestern fand die mündliche Verhandlung in Bayreuth statt, in der Stadt und Landkreis Forchheim noch neue Argumente vortragen konnten. Aus Sicht der Stadt Forchheim war die Gebietskörperschaft geradezu in der Pflicht, gegen den Kreisumlagebescheid vorzugehen, so der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Dr. Dieter Mronz. 30 Prozent der gesamten Kreisumlage, das sind 14,2 Millionen Euro, hatte die Stadt im Jahr 2014 zu stemmen, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von etwa 8,4 Prozent oder 1,13 Millionen Euro. Auch in den im Prozess nicht behandelten Folgejahren bleiben der Stadt zu wenig Mittel für ihre eigenen Aufgaben übrig. Auch Pflichtaufgaben (wie z. B. die Schulsanierung der Adalbert-Stifter-Schule) oder Investitionen (z. B. in Kindergärten), mussten warten.

Stadt und Landkreis müssen nämlich aus dem gleichen Steuertopf schöpfen. Holt sich der Landkreis mehr als seinen „Bedarf“, sammelt er große Reserven an, während den Gemeinden die Mittel fehlen. Diese Ungleichheit zwischen Stadt und Landkreis bewogen schon den damaligen Oberbürgermeister Franz Stumpf, gegen die Kreisumlage gerichtlich vorzugehen. Der Stadt ging es letzten Endes um die Frage, ob die Mittel zwischen den kommunalen Ebenen im Sinne der Gleichbehandlung gerecht verteilt werden, so dass jeder sein kommunales Selbstverwaltungsrecht ausüben und seine Aufgaben erfüllen kann.

Die Stadt Forchheim machte nun vor Gericht geltend, dass es der Landkreis 2014 versäumt habe, eine entsprechende Anhörung der beteiligten Kreisgemeinden durchzuführen. So hätten die notwenigen Informationen gefehlt, um eine angemessene Kreisumlage zu erheben. Eine Auffassung, die durch aktuelle Rechtslage, (zwei Bundesverwaltungsgerichtsentscheide, Urteile des thüringischen Oberverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichts Schwerin, sowie auch durch Empfehlungen mehrerer Städte- und Gemeindetage) gestützt wird.

Die zuständige Kammer am Verwaltungsgericht folgte dem Antrag der Stadt. Vorausgegangen war mehrmals das Angebot der Klägerin, sich mit der Beklagten durch einen Vergleich in Form einer Teilrückzahlung zu einigen. Der Landkreis sah sich allerdings nicht in der Lage, einen Vergleich auszuhandeln.

Infolge des aufgehobenen Kreisumlagebescheides müsste der Landkreis die Kreisumlage eigentlich zurückzahlen. Allerdings kann der Landkreis Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, um das Urteil des Verwaltungsgerichts überprüfen zu lassen. Legt der Landkreis Berufung ein, wird das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig, der Kreisumlagebescheid gilt fort und die von der Stadt gezahlte Kreisumlage verbleibt einstweilen beim Landkreis. Erst nach endgültiger gerichtlicher Klärung wäre die Kreisumlage an die Stadt zurück zu zahlen, wenn auch nur vorübergehend.

Denn für Gedankenspiele, was die Stadt mit dem vielen Geld anfangen könnte, gibt es keine Grundlage: Es ist nicht damit zu rechnen, dass das Geld der Stadt auf Dauer zur Verfügung steht. Vielmehr wäre zu erwarten, dass der Landkreis – unter Einhaltung der gerichtlichen Vorgaben – die Kreisumlage für das Jahr 2014 neu festsetzt.

Die Stadt erhofft sich von dem Rechtsstreit vor allem, dass für die Zukunft ein Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage etabliert wird, bei dem die Stadt und die anderen kreisangehörigen Gemeinden ihre finanziellen Bedürfnisse vortragen können und gehört werden mit der Folge, dass der Landkreis diese Bedürfnisse mit den eigenen finanziellen Bedürfnissen abwägt. Am Ende des Abwägungsprozesses, so erhofft es sich die Stadt, soll der Landkreis mittels der Kreisumlage weniger Geld von den Gemeinden abschöpfen als bislang. Die Stadt benötigt dringend einen größeren finanziellen Spielraum, um eine Chance zu haben, den Investitions- und Sanierungsstau abzubauen und die Stadt weiterzuentwickeln.

Dass die Mittel dafür bei weitem nicht reichen, wird schon der Eckwertebeschluss für den Haushalt 2018 zeigen, der heute auf der Tagesordnung des Finanzausschusses steht.

Für den einzelnen Bürger wird dieses Urteil keine Nachteile haben. Es geht lediglich um die Frage, welchen Anteil der Einnahmen der Gemeinden der Landkreis abschöpfen darf. Schöpft der Landkreis künftig weniger Einnahmen ab als bislang, wird es den Gemeinden leichter fallen, ihre Steuern und Gebühren nicht zu erhöhen.

„Wir gehen entspannt miteinander um“

Wert legt der Oberbürgermeister der Stadt Forchheim, Dr. Uwe Kirschstein, auf die Feststellung, dass die beiden Gebietskörperschaften – auch nach der Urteilsverkündung – keinesfalls verfeindet sind: „ Es steht für mich außer Frage, dass wir Teil des Landkreises sind! Die Klage behindert uns nicht in unserer Kommunikation und wir gehen entspannt miteinander um. Natürlich sind wir weiterhin bereit, unseren finanziellen Beitrag zu leisten, um gemeinsame Aufgaben erfüllen zu können und werden dies nach der Neufestsetzung der Kreisumlage 2014 selbstverständlich auch tun.“