GAL Bamberg begrüßt neue Beschilderung über entgegenkommende Radfahrer für mehr Klarheit am Vorderen Graben

Entgegenkommender Radverkehr am Vorderen Graben erlaubt

Fährt man von der Fleischstraße aus kommend in den Vorderen Graben ein, ist die Verkehrslage klar: Kraftfahrzeugen ist die Einfahrt untersagt, Radverkehr darf einfahren. Für Verkehrsteilnehmer*innen aus der Hauptwachstraße war die Verkehrslage nicht ganz so ersichtlich, wie von Bamberger Bürger*innen gegenüber der GAL-Fraktion geschildert wurde.

Viele hielten den Vorderen Graben nach den Umbauarbeiten weiterhin irrtümlicherweise für eine Einbahnstraße ohne Gegenverkehr und fuhren daher oftmals zu weit links. Dies drängte den, zu Recht, entgegenkommenden Radverkehr an den Rand oder führte zu anderen Gefahrensituationen. GAL-Stadträtin Getrud Leumer schlug daher vor, durch eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn oder Beschilderung auf den entgegenkommenden Verkehr aufmerksam zu machen.

Die Verwaltung prüfte den GAL-Antrag und beschilderte den Vorderen Graben nun als Einbahnstraße mit entgegen kommenden Radverkehr. Leumer begrüßt die neue Beschilderung und erhofft sich weniger Konfrontation und Gefahrenpotentiale im Vorderen Graben. „Die zusätzliche Information verschafft Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen und führt hoffentlich zu mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr.“