Leserbrief zum Bahnausbau in Forrchheim: „Man muss handeln um ärgeres zu verhindern.“
Der Neubau der Bahnstrecke bringt eine Fülle von technischen und rechtlichen Problemen mit sich, die oft nur nach intensiver Vertiefung in die Unterlagen sichtbar werden. So tauchen immer wieder neue Fragen auf, die dringend geklärt werden müssen. So hat die Bahn in der Planfeststellung vom 22.01.2016 in der von ihr erstellten Prognose für das 2. OG der Adalbert-Stifter-Schule nach der Erstellung einer Lärmschutzwand einen Wert von immer noch 71 dB am Tag und 73 dB in der der Nacht festgestellt (Ohne Schallschutz 76 und 77 dB) Wurden Die Lärmwerte die im Schulhof auftreten jemals erfasst und bewertet?
Nach dem Gesetz sind aber nur 57 dB erlaubt die hier gravierend überschritten werden. Dies ist in einer von der Bahn erstellten Tabelle nachzulesen. Im Jahr 2001 wurde mit der Bahn eine Vereinbarung getroffen, die von Landrat Glauber (24.08.2001) und Oberbürgermeister Stumpf (22.11.2001) unterschrieben wurde. Dabei wurden die Lärmpegelwerte direkt am Schulgebäude abgenommen mit dem Ergebnis von 75 dB, d.h. weit über dem gesetzlichen Wert von 57 dB. Deshalb wurde von der Bahn die jetzt noch vorhandene Lärmschutzwand als Sanierungsmaßnahmen errichtet.
Der Kostenvoranschlag betrug nach Angaben der Bahn 800.000,- Trotzdem wurden für Teile der AdSt.- Schule nur eine zu geringe Lärmsenkung erreicht. Dies ergibt sich aus neuen Messungen.
Dass die Bahn dort ihren Verpflichtungen nicht nach kommt ist auch einem Zeitungsartikel vom 29.01.2014 zu entnehmen. Hier stellt der Konrektor der Adalbert-Stifter-Schule Martin Horn fest: “Wenn ein Güterzug vorbei fährt wird der Unterricht für ungefähr 40 Sekunden unterbrochen“. Dies trotz Lärmschutzfenster und der 2001 erstellten Lärmschutzwand.
Die Stadträte Manfred Hümmer und Sebastian Körber wiesen bei dieser Gelegenheit auf „innovative Lärmschutzmaßnahmen „ hin, die in den Forchheimer Ausbauplänen aber nicht berücksichtigt würden.
Warum eigentlich nicht?
Wer müsste solche Grundsatzfragen durchsetzen?
Bei den Messungen des Erschütterungsschutzes im Forchheimer Norden gibt die Bahn in Ihren Berechnungen im Bereich der Schulen einen Damm von 2,50 Höhe an. Ein derartiger Damm würde die Schulen weitgehend vor Erschütterungen schützen. Bei mehrfacher Besichtigung war dieser Damm nicht zu finden. Was also hat es mit diesem Damm auf sich?
Sind wegen der Annahme eines Dammes die Berechnungen zur Minimierung für Erschütterungen mit Sekundärschall unterblieben? Die Frage des
Erschütterungsschutzes und des Schienenlärmes ist für uns noch offen.
Die 2001 errichtete Lärmschutzwand konnte ihre Aufgabe nicht in allen Teilen erfüllen. Das zeigt der bereits angesprochene Wert von 73 dB (statt erforderlicher 57 dB) im 2. OG der AST-Schule. Trotzdem wollte die Bahn diese Wand nicht erneuern. Diese Tatsache ist sehr irritierend. Allerdings muss durch den jetzt vorgesehenen Bau einer Haltestelle Fo.-Nord und die daraus folgende Spreizung der Schienen, die vorgesehene Lärmschutzwandwand abgebaut werden. Es ist zu hoffen, dass die neuen Wände eine Verbesserung bringen werden, denn damit rückt die auf 7 m an die Schulen heran. Tatsache ist, dass in ganz Deutschland keine Hauptstrecke der Bahn so nahe an ein großes Schulgelände rückt, wie im Forchheimer Norden.
Tatsache ist auch, dass die Bahn um 5 dB niedrigere Lärmschutzwerte erreichen müsste, würde die Strecke heute geplant. Gerade an einer so sensiblen Stelle wie dem Schulgelände, wäre eine über gesetzliche Mindestforderungen hinausgehende Kulanz denkbar gewesen. So werden gegen eine heute bessere Einsicht, den Bürgern und vor allen den Schulen jetzt nicht mehr genehmigungsfähige Werte zu gemutet. Nachhaltigkeit sieht anders aus.
Aber auf die strikte Einhaltung der gesetzlichen Mindestforderungen muss die Stadt pochen. Die angesprochenen Fragen müssen im gegenseitigen Interesse schnell geklärt werden.
Auch die Bahn muss sich vor möglichen Klagen schützen, wenn sich herausstellen sollte, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht an allen Stellen eingehalten worden sind.
Die Zeit drängt. Diese Fragen dürfen nicht ohne Antwort bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Otwin Schneider für die Bürgerinitiative Forchheim Nord
Eduard Nöth Schirmherr der Bürgerinitiative Forchheim Nord
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