Stadt Bayreuth informiert: Pilze dürfen nur zum Eigenbedarf gesammelt werden

Ein Schwefelporling - die Amerikaner nennen ihn "Chicken of the Woods" wegen seines deutlichen Geschmacks nach Hähnchenfleisch. Foto: A. Dittrich
Ein Schwefelporling - die Amerikaner nennen ihn "Chicken of the Woods" wegen seines deutlichen Geschmacks nach Hähnchenfleisch. Foto: A. Dittrich

Nach langen Trockenperioden lässt Regen im Sommer und Herbst die Pilze im Wald wachsen. Dann beginnt die Saison für Pilzsammler. Pilze sind für den Wald lebensnotwendig, denn sie haben eine wichtige Versorgungsfunktion für die Waldbäume. Übermäßiges Sammeln von Pilzen führt daher zu einer Störung des ökologischen Gleichgewichts. Daher hat der Bundesgesetzgeber das Sammeln besonders geschützter Pilzarten verboten. Steinpilze, Pfifferlinge, Rotkappen, Birkenpilze, Morcheln, Brätlinge und Schweinsohren dürfen hingegen in geringen Mengen und für den häuslichen Eigenbedarf gesammelt werden.

Das Sammeln von größeren Mengen, das Verkaufen und gewerbliche Sammeln ist aber verboten. Auch Ankäufer von besonders geschützten Pilzen können mit einem Bußgeld belegt oder gar strafrechtlich verfolgt werden. Hierauf weist das Umweltamt der Stadt hin. Pilzsammler werden daher gebeten, zum Schutz des Waldes und des Ökosystems nur geringe Mengen und nur zum Eigenbedarf zu sammeln.