Ernteausfall durch Frostschäden: Bayern will Obstbauern unterstützen

Die Wein- und Obstbauern können aufatmen. „Wir haben im Kabinett ein Hilfspaket beschlossen, um die teils erheblichen Frostschäden auszugleichen“, berichtet Staatsministerin Melanie Huml (CSU).

„Uns war wichtig, dass wir die Obstbauern und Winzer in ihrer oft existenzbedrohenden Notsituation nicht alleine lassen, zumal die Schäden auch nicht zu annehmbaren Bedingungen versicherbar gewesen wären“, so Huml.

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) zufolge sollen Betriebe unterstützt werden, die mehr als 30 Prozent ihrer durchschnittlichen Ernte verloren haben. Sie können mit einer Entschädigung von bis zu 50 Prozent rechnen, in extremen Härtefällen will der Freistaat bis zu 80 Prozent ausgleichen.

Schuld an der schlechten Obsternte ist die Frostnacht vom 19. auf den 20. April. Wegen des ungewöhnlich milden Frühjahrs standen zu dieser Zeit die Obstbäume schon in voller Blüte und die Weinreben hatten bereits Knospen gebildet.

Glück hatte Lisbergs Obstbauer Ulrich Gräb. Er ist der einzige Vollerwerbsobstbauer im Landkreis Bamberg und sagte über Folgen der Frostnacht: „Wir haben zwar auch Ernteausfälle, sind aber mit einem blauen Auge davon gekommen. Unser Glück war, dass unser Obst etwas später dran war, außerdem ist die Nacht auf den 20. April nicht ganz so knackig kalt gewesen wie in anderen Gebieten, bei uns dürften die Tiefstwerte ‚nur‘ bei bis zu etwa Minus 4 Grad gelegen haben.“

Das Hilfsprogramm sieht folgendes vor:

  • Nachgewiesene Schäden werden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro.
  • In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100.000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Die Zuwendung ist allerdings auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
  • Insbesondere bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass aufgrund des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre.