Leserbrief: „Informationen für Bürger die unter dem künftigen Bahnlärm zu leiden haben.“
Es sind noch Lücken offen, wer kennt schon die folgende Gesetzeslage?
„Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grund der EU Richtlinie 2002/49/EG wurde in das BImSchG §§ 47 a/ bis f übernommen.“ Um das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge zu unterstreichen hat Gesetzgeber besonders sensible Orte wie Krankenhäuser, Schulen, Altersheime, Kita und Andere die Lärmgrenze abgesenkt.
Es geht um die Störung (keine Lärmwerte) der Bürger in der Wohnung, Arbeitsplatz, Krankenhaus oder Schulkinder durch künftigen Schienenlärm. Er wird nach dem Entstehungsort aufgezeichnet ist Arbeitsunterlage für künftige Lärmmaßnahmen. Die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung und Beteiligung der Öffentlichkeit wird alle 5 Jahre aktualisiert.
Es ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument der Europäischen Union und Bundesrepublik. Diese Verordnung soll die Bürger vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen.
Ein Anruf und man bekommt ein Formular zum Anmelden zugeschickt oder direkt im Internet:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Telefon 02289826 826 oder 835
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative Forchheim Nord
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