Schneller zum Schwerbehindertenausweis – mit den Tipps des ZBFS

  • Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis?
  • Sie wollen, dass das Verfahren zur Feststellung Ihres Handicaps möglichst zügig durchgeführt wird?
  • Und dass alles für Sie nachvollziehbar läuft?

Dann sind die Tipps des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth für Sie genau richtig. Das ZBFS ist die Landesbehörde mit sieben regionalen Dienststellen in Bayern, die Ihre Schwerbehinderung feststellt:

  1. Informieren Sie sich vor Antragstellung!
    Mit der Feststellung einer Behinderung sind in der Regel keine unmittelbaren Leistungen verbunden, sondern Rechte und Nachteilsausgleiche im Arbeits-, Steuer- oder Straßenverkehrsrecht. Informieren Sie sich vorab, zum Beispiel im Internet: www.zbfs.bayern.de
  2. Lassen Sie sich vor Antragstellung untersuchen, wenn Sie schon länger nicht mehr beim Arzt waren!
    Für die Bewertung Ihrer Gesundheitsstörungen benötigt das ZBFS-Versorgungsamt aktuelle medizinische Unterlagen behandelnder Ärzte, Krankenhäuser oder Reha-Kliniken.
  3. Sprechen Sie über den Antrag mit Ihrem Arzt, bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten mit den dortigen Mitarbeitern der Sozialdienste!
    Diese wissen, worauf es im Verfahren ankommt.
  4. Machen Sie sich bewusst: Krankheit ist nicht gleich Behinderung!
    Entscheidend ist, wie stark durch eine Erkrankung die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist, nicht so sehr die Dauer und Schwere der Erkrankung.
  5. Achtung: Die Bedingungen fürs Parken auf Behindertenparkplätzen sind streng!
    Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ Voraussetzung. Diese liegt beispielsweise vor, wenn eine Person auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Probleme beim Ein- und Aussteigen reichen nicht.
  6. Füllen Sie den Antrag immer vollständig aus!
    Das erspart Rückfragen.
  7. Fügen Sie dem Antrag alle aktuellen Unterlagen bei!
    Ansonsten muss das Versorgungsamt die Unterlagen erst anfordern. Neu ist: Wenn Sie selbstbeschaffte Unterlagen, den Antrag und die Rechnung des Hausarztes für die Kopien zeitgleich ans ZBFS schicken, dann erstattet das Versorgungsamt dem Hausarzt diese Kosten unmittelbar. Sind die Unterlagen vollständig, kann in der Regel binnen sechs Wochen entschieden werden.
  8. Schnell und einfach: Den Antrag online stellen!
    Unter www.schwerbehindertenantrag.bayern.de. So beschleunigen Sie das Verfahren.
  9. Stellen Sie einen Verschlimmerungsantrag, wenn Krankheiten hinzugekommen oder sich erheblich verschlechtert haben!

Beachten Sie aber: Das Versorgungsamt prüft immer alle Gesundheitsstörungen und Erkrankungen. Trotz neuer Erkrankung kann der neue Grad der Behinderung (GdB) niedriger sein als vorher, wenn sich eine andere Krankheit gebessert hat.

 

„Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete, um das eigene Verfahren im Schwerbehindertenrecht zu unterstützen“, sagt der Leiter des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer und ergänzt: „Unsere Tipps sind wertvolle Hinweise. Damit die Menschen mit Behinderung in Bayern so schnell wie möglich an die Nachteilsausgleiche kommen, die ihnen zustehen.“

 

Wollen Sie mehr über Rechte und Nachteilsausgleiche im Schwerbehindertenrecht wissen? Schauen Sie bei uns im ZBFS-Onlineportal vorbei: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/rechte