Bundestagwahl 2017 in der Stadt Bayreuth
Am 24. September sind Bayreuths Wahlberechtigte aufgerufen, einen neuen Deutschen Bundestag zu wählen
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Auch in Bayreuth sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadt Bayreuth ist in 71 Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. August bis 3. September übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem gewählt werden kann. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Zur Stimmabgabe muss die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei sowie für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, bei der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Erdgeschoss, Zimmer 001, schriftlich, mündlich oder online auf www.bayreuth.de beantragt werden. Wer mittels Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Informationen können bei der Stadt Bayreuth, Einwohner- und Wahlamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 306, erfragt werden.
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