Landkreis Bamberg: Maximal ½ m³ Bauschutt zum Wertstoffhof
Nur mineralisches Material ohne Verunreinigungen, keine Porenbetonsteine
Der Fachbereich Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen im Landkreis auf maximal ½ m³ (500 Liter) pro Öffnungstag beschränkt ist. Die Betreuer der Einrichtungen sind angehalten, die Anlieferungen von Bauschutt sowohl hinsichtlich der Menge, wie auch der Qualität zu kontrollieren. Übermengen bzw. ungeeignete Materialien wie beispielsweise auch Porenbetonsteine müssen abgewiesen werden.
Der Landkreis Bamberg bietet seinen Bürgern im Bereich der Bauschuttentsorgung eine kundenfreundliche Lösung. In vielen anderen regionalen Landkreisen gibt es überhaupt keine kostenlose Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen, oder es wird nur eine deutlich geringere Menge (z. B. 50 l) ohne Zusatzkosten akzeptiert.
Fallen im Rahmen einer Umbaumaßnahme größere Mengen an mineralischem Bauschutt an, stehen im Landkreis Bamberg private Entsorger zur Verfügung, bei denen ein Container bestellt oder direkt angeliefert werden kann. Adressen von entsprechenden Firmen sind bei der Abfallberatung erhältlich.
Handwerksbetriebe sind an den Wertstoffhöfen dann berechtigt die zugelassene Menge an Bauschutt (bzw. andere Verwertungsabfälle) abzugeben, wenn der Betrieb durch einen ausreichend großen Restabfallbehälter an die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg angeschossen ist.
Neben der Menge ist auch die Qualität des Bauschutts ein wichtiges Annahmekriterium, da das gesammelte Material seit über einem Jahr in einer Aufbereitungsanlage im Landkreis zu güteüberwachtem, geprüftem und zertifiziertem Recycling-Baustoff verarbeitet wird. Um diese hochwertige Verwertung gewährleisten zu können, ist es jedoch erforderlich, dass der an den Wertstoffhöfen gesammelte Bauschutt als Ausgangsmaterial keine Stör- und Fremdstoffen enthält. Deshalb wird nur unbelasteter, mineralischer Bauschutt angenommen, dazu gehören z. B.:
- Massivmauerwerk
- Beton bzw. Stahlbeton
- Dachziegel
- Fliesen
- Natursteine
- Pflanzentöpfe aus Ton bzw. Keramik
- Geschirr aus Keramik (Teller, Tassen, usw.)
- keramische Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, WC-Schüsseln)
- hart gewordener Zement oder Estrich (ohne die Papiersäcke!)
Grundsätzlich muss der Bauschutt frei von sonstigen Abfällen, wie beispielsweise Tapeten, Holz, Silikon oder Kunststoff sein. Nachfolgend sind einige Materialien aufgeführt, die keinesfalls über den Bauschuttcontainer entsorgt werden dürfen, da diese Schadstoffe enthalten bzw. aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften nicht für das Recycling geeignet sind:
- Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z.B. Kaminsteine)
- Porenbetonsteine (wegen der zu geringen Festigkeit)
- Dachpappe
- Platten oder Steine mit Kunststoffgewebe
- Heraklit- bzw. Faserplatten
- Isoliermaterial (Styropor, Kork, Mineralfasern, usw.)
- Kabelreste
- Schlacke
- Platten oder Gegenstände aus Asbestzement
- Gipskartonplatten / Gipsputz
- Glasbausteine
Die Entsorgungswege der genannten Stoffe können bei der Abfallberatung des Landkreises erfragt werden.
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