Verkehrsregelungen rund ums Sommernachtsfest in der Bayreuther Eremitage
Zum Sommernachtsfest am Samstag, 29. Juli, gelten im Umfeld der Eremitage besondere Verkehrsregelungen, die helfen sollen, die Rettungswege freizuhalten und den zu erwartenden starken Besucherverkehr reibungslos abzuwickeln.
In der Eremitagestraße, Eremitenhofstraße, Wunau- und Steinachstraße darf beidseitig nicht geparkt werden. Die Wunau-, Steinach- und Sonntagstraße dienen als Anfahrtszonen für die Feuerwehr. In der Ochsenhut und in der Königsallee zwischen der Rollwenzelei und der Ochsenhut besteht ebenfalls ein beidseitiges Haltverbot. Die Königsallee ab Ochsenhut in Richtung Haupteingang der Eremitage und die Eremitagestraße stadteinwärts bis zur Sonntagstraße werden während der Veranstaltung zu Einbahnstraßen erklärt.
Nachdem die Parkmöglichkeiten im Umfeld der Eremitage erfahrungsgemäß sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt, das kostenlose „Park-und-Ride“-Angebot in Anspruch zu nehmen. Am Volksfestplatz stehen von 16 Uhr bis etwa 3 Uhr früh, neben einer großen Zahl von Parkplätzen, wieder ausreichend Busse für einen ständigen Pendelverkehr zur Eremitage bereit. Die Haltestelle für das Veranstaltungsgelände befindet sich am Haupteingang zur Eremitage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit den Linienbussen der Verkehrsbetriebe ebenfalls in Verbindung mit der Eintrittskarte ab 16 Uhr bis etwa 3 Uhr früh kostenlos zur Eremitage und wieder zurück zu fahren.
Für Schwerbehinderte, Radfahrer und Motorräder besteht eine Parkmöglichkeit unmittelbar auf dem Parkplatz der Eremitage.
Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die angeordnete Haltverbotsregelung konsequent geahndet werden. Fahrzeuge, die unberechtigt parken und Rettungswege sowie den Linienverkehr behindern, wird die Polizei unverzüglich abschleppen lassen.
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