Landratsamt Forchheim informiert: Strengere Regeln zur Aufbewahrung von Waffen
Mit Wirkung vom 06.07.2017 hat sich das Waffengesetz insoweit geändert, als dass strengere Aufbewahrungsvorschriften in Kraft getreten sind. Erlaubnispflichtige Waffen und Munition sind künftig mindestens in speziellen Sicherheitsbehältnissen, die der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad „0“ oder höher genügen, aufzubewahren.
Diese Behältnisse sind deutlich schwieriger aufzubrechen. Um insbesondere Jäger und Sportschützen vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen, sind weitgehende und faire Bestandsschutzregelungen geschaffen worden. Wer seine Waffen vor dem 06.07.2017 in einem bislang zulässigen Schließbehältnis ordentlich aufbewahrt hat, für den ändert sich nichts. Die neuen, strengeren Anforderungen gelten nur für Neubesitzer und Erben von Waffen sowie für die Neuanschaffung von Schränken zur Kapazitätserweiterung.
Mit der Gesetzesänderung tritt auch eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer in Kraft. Wer unerlaubt eine Waffe oder Munition besitzt, kann diese bis zum 01.07.2018 bei der Waffenbehörde oder der Polizei abgeben, ohne wegen des illegalen Erwerbs, Besitzes oder Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Behörden eine Strafe fürchten zu müssen. Es wird gebeten, die Waffenabgabe nur nach vorheriger Terminabsprache während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Forchheim vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Forchheim darauf hin, dass auch weiterhin verstärkt mit Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzern im Zuständigkeitsbereich zu rechnen ist. Aufgrund der Erfahrungen vergangener Kontrollen wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse, die Einziehung des Jagdscheins sowie eine Strafanzeige oder einen Bußgeldbescheid zur Folge haben können.
Bei weiteren Fragen zur Waffenaufbewahrung und zur Amnestieregelung können sich Bürger an Herrn Mario Saß (Tel. 09191/863105) und Frau Sandra Grau (Tel. 09191/863109) von der Waffenbehörde des Landratsamtes Forchheim wenden.
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