Stadt Bayreuth beklagt Verunreinigungen durch Hundekot
Stadt appelliert an Bayreuths Hundehalter, die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner unverzüglich zu entsorgen
Das Rathaus appelliert an Bayreuths Hundehalter, sich um die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner zu kümmern und die hierfür bereitgestellten, kostenlosen Entsorgungsangebote der Stadt zu nutzen. Unverändert gehen im Rathaus Beschwerden aus der Bevölkerung über Verunreinigungen durch Hundekot ein. Ebenfalls ein Ärgernis ist der Umstand, dass die von der Stadt ausgegebenen Entsorgungsbeutel weggeworfen werden und dann auf Gehsteigen, Wegerändern, in Sträuchern und Hecken oder auf Wiesen zu finden sind.
Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Hundebesitzer überall im Freien die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich beseitigen und in öffentlichen Abfalleimern oder in der eigenen Hausmülltonne entsorgen. Die Hundehalter und -führer sind hierzu rechtlich verpflichtet und haben deshalb eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten mitzuführen. Hundekot liegen zu lassen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt vor allem für Grünanlagen und erst recht für Kinderspielplätze. Auf öffentlichen Spielanlagen haben Tiere jeglicher Art nichts verloren.
Die Stadt Bayreuth appelliert deshalb an alle Tierfreunde, das Angebot anzunehmen und sich ausreichend mit Entsorgungsbeuteln zu versorgen, die kostenlos bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, ausliegen. Sie sind zusätzlich auch beim Stadtbauhof erhältlich. Die Stadtverwaltung hat zudem an den Eingängen zur Parkanlage Röhrensee, vor allem aber an zum Ausführen der Tiere besonders geeigneten und beliebten Straßen und Wege am Stadtrand Hundetoiletten aufgestellt. Hier können Hundekotbeutel entnommen und nach Gebrauch auch gleich wieder entsorgt werden.
Abschließend weist das Umweltamt der Stadt darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat, Bestellung und Ernte außerhalb der vorhandenen Wege zu betreten. Verunreinigungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Hundekot stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.
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