Landratsamt Bamberg: Kurzzeitpflege in der Ferienzeit
Pflegende Angehörige können häufig eine dringend erforderliche Auszeit nur dann nehmen, wenn die Betreuung des Pflegebedürftigen gesichert ist. Die Heimaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bamberg macht darauf aufmerksam, dass auch in diesem Jahr wieder verschiedene Heime im Landkreis Bamberg Kurzzeitpflegeplätze in der Ferienzeit anbieten.
Eine Übersicht der entsprechenden Einrichtungen kann im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Pressemitteilungen abgerufen werden. Die genannten Heime haben sich bereiterklärt, während der Ferienzeit eine bestimmte Anzahl an Plätzen für Kurzzeitunterbringungen freizuhalten.
Liste der Einrichtungen (PDF, 90KB)
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht gegenüber der Pflegekasse ein Anspruch auf Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Jahr, wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit o.ä. ausfällt. Voraussetzung ist, dass das Pflegeverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. In bestimmten Situationen besteht dabei Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Näheres teilt die zuständige Pflegekasse mit. In der Regel sind die Kurzzeitpflegeeinrichtungen bei der Antragstellung behilflich.
Erfahrungsgemäß sind auch weitere, hier nicht aufgeführte Alten- und Pflegeheime bereit, eine zeitlich befristete Betreuung zu übernehmen. Deren Anschriften sind aus den Telefonbüchern ersichtlich oder können bei den Sozialämtern der Gemeinden, Städte und Landkreise erfragt oder auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-bamberg.de/Soziales-und-Senioren abgerufen werden.
Im Hinblick auf die zu erwartende hohe Nachfrage ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig mit den Einrichtungen in Verbindung zu setzen.
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