Geänderte Verkehrsregelungen mit Beginn der Festspiel-Generalproben in Bayreuth
Stadt und Polizeipräsidium Oberfranken weisen auf verkehrsrechtliche Maßnahmen hin
Die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken weisen im Zusammenhang mit dem Beginn der Generalproben zu den diesjährigen Richard-Wagner-Festspielen am kommenden Samstag, 15. Juli, darauf hin, dass im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, wie bereits im vergangenen Jahr, umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig werden.
Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee wird vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße An der Bürgerreuth. Besuchern, die über die Bundesautobahn A9/Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen.
Aufgrund der Fahrbahnsanierung auf der A9 im Bereich des Stadtgebietes Bayreuth ist die Autobahnauffahrt Bayreuth-Nord Fahrtrichtung Nürnberg noch bis voraussichtlich 29. Juli gesperrt. Eine Auffahrt über die Anschlussstelle Bayreuth Süd ist möglich.
An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.
Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von fünf Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze B und E werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt.
Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen auf dem Parkplatz „B“ gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, ist eine Anfahrtsmöglichkeiten über die Straße An der Bürgerreuth bis zur Absperrung am Festspielhaus gegeben. Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes beziehungsweise ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich umgehend nach Absetzen der Person verlassen.
Taxistandplätze werden am Fuße des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.
Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und An der Bürgerreuth umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen ab 15. Juli für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten; unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.
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