Wegen EDV-Umstellung: ZBFS in Bayreuth nur eingeschränkt erreichbar

Feststellung einer Behinderung

In der Zeit vom 30. Juni bis zum 7. Juli 2017 ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) nur eingeschränkt erreichbar. Betroffen ist der Bereich „Feststellung einer Behinderung – Schwerbehindertenausweis“. Grund für die eingeschränkte Erreichbarkeit aller Dienststellen des ZBFS in Bayern sind notwendige Umstellungen auf ein komplett neues EDV-Programm.

Was bedeutet das für den Bürger?

Das ZBFS kann in diesem Zeitraum auf das elektronische Verfahren nicht zugreifen und auch keine Anträge zur Feststellung einer Behinderung bearbeiten. Auskünfte zum Sachstand eines Verfahrens oder Informationen zu einzelnen Fällen können in dieser Zeit ebenfalls nicht erfolgen.

Bitte beachten Sie aber!

  • Die Servicezentren in allen Regionalstellen Bayerns sind in diesem Zeitraum unverändert geöffnet.
  • Die Bürger können ihre Anträge beim ZBFS stellen und im Servicezentrum allgemeine Auskünfte erhalten.
  • Die telefonische Erreichbarkeit ist unverändert täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich.

Bei allgemeinen Fragen helfen die ZBFS-Mitarbeiter gerne weiter. Auf Daten der Antragsteller kann auch hier nicht zugegriffen werden. Informationen zu den Servicezentren in München, Augsburg, Nürnberg, Würzburg, Bayreuth, Regensburg und Landshut und zur telefonischen Erreichbarkeit finden Sie unter www.zbfs.bayern.de.

Ende 2016 waren rund 1,19 Millionen Menschen in Bayern schwerbehindert. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vor. Das ZBFS stellt diesen GdB sowie Merkzeichen fest. Die Schwerbehinderung wird mit einem Ausweis nachgewiesen.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass es auch einige Tage nach den Umstellungsarbeiten zu Verzögerungen bei Auskünften kommen kann.

Mehr zum Schwerbehinderten-Feststellungsverfahren finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis