AfD Bamberg: „Verwaltungsgericht verpflichtet Stadt Bamberg zur Durchführung einer AfD-Veranstaltung“

Die AfD Bamberg hat gegen die Stadt Bamberg in einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth einen juristischen Erfolg erzielt. Das Verfahren war erforderlich, nachdem der Partei die Nutzung der im Eigentum der Stadt Bamberg stehenden Harmoniesäle verwehrt wurde.

Das Verwaltungsgericht hat der AfD Bamberg mit Beschluss vom 26.6.2017 Recht gegeben. Die Stadt Bamberg wurde verpflichtet, der AfD für eine für den 5.7.2017 geplante Informationsveranstaltung zum Thema „Volksbegehren Bürgerrundfunk“ den Spiegelsaal zur Verfügung zu stellen. Die Kosten des Verfahrens hat die Stadt Bamberg zu tragen.

„Das Verwaltungsgericht hat unsere Auffassung, dass die Stadt Bamberg uns die Räumlichkeiten unter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorenthalten hat, bekräftigt. Wir bedauern, dass in Anbetracht der klaren Rechtslage überhaupt der Rechtsweg beschritten werden musste und hoffen, dass die Stadt Bamberg künftig weitere Diskriminierungen gegenüber der AfD unterlässt. Wir freuen uns nun auf die Veranstaltung, auf der wir unsere Pläne zur Abschaffung der GEZ in Bayern vorstellen werden“, äußert Jan Schiffers, der Kreisvorsitzende der AfD Bamberg.