GAL Bamberg legt ein mittelfristiges Maßnahmenpaket zur Entwicklung der Lagarde-Kaserne vor
Sozialklausel, Konzeptausschreibung und Zwischennutzung
Die GAL-Stadtratsfraktion konkretisiert in einem Antrag ihre mittelfristigen Ziele für die Entwicklung der Lagarde-Kaserne. Grundlage dafür soll die bauplanerische Festlegung als so genanntes Mischgebiet sein, mit 50% der Fläche für Wohnen und 50% für Arbeiten, soziale und kulturelle Infrastruktur. Der neue Stadtteil soll außerdem zu 100% aus erneuerbarer Energie versorgt werden, wofür es laut GAL bereits ein umfassendes Konzept der Bamberger Stadtwerke gibt.
Beim Wohnungsbau fordern die Grünen-Stadträtinnen Ursula Sowa und Petra Friedrich eine deutliche Sozialklausel: „Wir wollen, dass 30% des Wohnungsbaus mit einer Mietpreisbindung auf 20 Jahre belegt werden, welche die KdU-Mietobergrenzen einhält, also für Leistungsbezieher*innen von z.B. Hartz IV bezahlbar ist“, erläutert Sowa. In der Bamberger Wohnungspolitik wäre das ein Novum.
Diese GAL-Forderung gilt laut ihrer Kollegin Petra Friedrich auch für das Gebiet an der Zollnerstraße, das die Stadt durch Investoren entwickeln lassen will. „Es darf nicht sein, dass Investoren ordentlich Gewinne einfahren, aber die dringlichsten Wohnraumbedürfnisse der Bamberger Bevölkerung nicht bedient werden.“ Speziell für dieses Gelände fordert die GAL eine so genannte Konzeptausschreibung mit Festpreis. Ursula Sowa erklärt dieses städtebauliche Instrument so: „Die Kommune schreibt die Bauparzellen für einen vorher festgelegten Preis aus, mit der Vorgabe bestimmter Stadtentwicklungsziele, wie z.B. einer Sozialklausel. Der Bewerber, der zur Umsetzung der Ziele das beste Konzept vorlegt, erhält den Zuschlag. Über den schon bei Ausschreibung bekannten Festpreis kann die Kommune dafür sorgen, das das Bauen für Investoren trotz der Vorgaben noch attraktiv ist.“ Die GAL will am Investorenauswahlverfahren außerdem Bürgervertreter*innen beteiligen.
Sowa und Friedrich beantragen darüber hinaus, die derzeit leer stehenden Ziegelgebäude entlang der Weißenburgstraße und der Zollnerstraße sofort einer Zwischennutzung zuzuführen, mit kurzfristigen Verträgen gegen geringe Miete oder nur Nebenkostenzahlung. „Dieses Prinzip der ‚Wächterhäuser’ bewahrt die Bauten vor dem Verfall durch Nichtnutzung“, betonen sie. Für die Sanierung der denkmalrelevanten, aber nicht denkmalgeschützten Blockrandbebauung schlagen sie eine Aufstockung um ein weiteres Stockwerk vor, um die Nutzfläche zu erhöhen.
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