Landkreis sammelt auch im Sommer „gefährliche Abfälle“
Damit die Wartezeit zwischen der Frühjahrs- und Herbstsammlung nicht zu lange wird, lässt die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg auch im Sommer 2017 in den größeren Städten und Gemeinden an zwei Samstagen Sammelstellen für „gefährliche Abfälle“ einrichten. Folgende Termine sind vorgesehen und können von allen Landkreisbürgern genutzt werden:
Samstag, 1. Juli 2017
- Hallstadt (Parkplatz beim Sportheim des SV Hallstadt): 8:30 – 10:00 Uhr
- Breitengüßbach (Parkplatz am Tennisheim, Schulstraße): 10:15 – 11:45 Uhr
- Scheßlitz (Parkplatz am alten Bahnhof): 12:15 – 13:45 Uhr
- Memmelsdorf (gemeindlicher Bauhof, Bahnhofstraße): 14:00 – 15:30 Uhr
Samstag, 8. Juli 2017
- Burgebrach (Parkplatz neben der Steigerwaldhalle): 8:30 – 10:00 Uhr
- Stegaurach (gemeindlicher Bauhof, Hartlandener Straße): 10:30 – 12:00 Uhr
- Hirschaid (Leimhüll): 12:30 – 14:30 Uhr
Folgende Abfälle können abgegeben werden:
- Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel, z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift
- Lösemittelhaltige Abfälle, z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus, usw.
- Energiesparlampen
- Holzschutzmittel
- Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen (enthalten teilweise noch Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber)
- Chemikalien, z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.)
- Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel, z. B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen
- Quecksilberhaltige Abfälle, z. B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter
- Feuerlöscher
- Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“
Nicht angenommen werden:
- Altöl und Ölfilter (Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen von Verbrennungsmotoren- bzw. Getriebeöl aufgrund der Altölverordnung)
- Leuchtstoffröhren (Wertstoffhof)
- Altreifen (Reifenhandel, privater Entsorger)
- Asbestzementplatten
- Druckgasflaschen
- Munition
- Sprengkörper
- Feuerwerkskörper
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter Tel. 0951/85-706 bzw. 85-708 gerne zur Verfügung.
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