Leserbrief: Offener Brief an das Eisenbahnbundessamt wg. nächtlicher Ruhestörung durch Bahnarbeiten

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Sehr geehrte Damen und Herrn,

Ruhestörung durch Bahnarbeiten vom 21.05.-22.05.2017 ca. 00.00 – 03.00 Uhr auf der Bahntrasse neben der Jean-Paul Straße in 91301 Forchheim. Wir, die Bewohner Jean-Paul Straße 15, sind in der angegeben Zeit mehrmals durch Arbeiten auf der Bahntrasse aus dem Schlaf gerissen worden.

Das Eisenbahnbundesamt Nebenstelle Nürnberg hat sich im Planfeststellungsbeschluss vom 22.01. 2016 zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmwerte verpflichtet und die Nachtruhe von Bürgern gewährleistet. Warum wurden die gesetzlichen Grenzwerte nachts nicht eingehalten? Warum wurden, wiederholt in unserem Abschnitt, die betroffenen Anwohner nicht in angemessener Zeit vor einem Arbeitseinsatz informiert? Muss die Bahn wegen diesem Versäumnis den betroffenen Bürgern Schadenersatz leisten? Anhand der eingesetzten Maschinen kann mit Sicherheit die nächtlichen Lärmwerte nachträglich festgestellt werden.

Wir danken Ihnen für eine zeitnahen Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Otwin Schneider
für die Bewohner der Jean-Paul Straße 15