„Fair, fairer, Landkreis Bamberg!“
Kreisausschuss ebnet einstimmig den Weg zu einem „Fairtrade-Landkreis“
In der letzten Kreisausschusssitzung ebneten die Mitglieder einstimmig den Weg zu einem „Fairtrade-Landkreis“ und beauftragten die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen abzufragen sowie die weiteren Schritte vorzubereiten. Landrat Johann Kalb hatte im Vorfeld als Mitglied des Lenkungsgremiums „Regionalkampagne Original Regional“ der Europäischen Metropolregion (EMN) angeregt, dass die Grundidee des Fairen Handels beim Landkreis Bamberg verankert und die Auszeichnung als „Fairtrade-Kommune“ als Ziel gesetzt werden sollte. „Derzeit gibt es noch keine „Fairtrade-Kommune“ im Landkreis Bamberg. Der Landkreis kann und sollte hier die Vorreiterrolle übernehmen“, so Landrat Kalb.
Was ist fairer Handel?
Doch was ist fairer Handel? Fairer Handel beruht auf Dialog, gegenseitigen Respekt und einer transparenten Handelsbeziehung. Der Faire Handel unterstützt Erzeugerinnen und Erzeuger in den Entwicklungsländern und ermöglicht ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft. Fairtrade garantiert den Produzenten einen höheren Preis und ein festes Einkommen. Es wird darauf geachtet, dass Umwelt- und Sozialstandards in der Produktion eingehalten werden.
Voraussetzungen zum Titel „Fairtrade-Landkreis“
Hinter dem Titel „Fairtrade-Landkreis“ steckt der Verein „Transfair e. V.“. Dieser ist eine unabhängige Organisation aus kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die seit 2009 Kommunen für ihr Engagement im „Fairen Handel“ auszeichnet. Viele Kommunen haben sich in den letzten Jahren um den Titel „Fairtrade“ beworben und konnten auch die vorgegebenen Kriterien erfüllen.
„Für eine Auszeichnung als „Fairtrade-Landkreis“ ist die Erfüllung von fünf Kriterien Voraussetzung, die das Engagement für den fairen Handel in allen Ebenen einer Kommune widerspiegelt. Daher möchte ich die Gemeinden, Einzelhändler und auch die Bevölkerung aufrufen, den Landkreis hierbei zu unterstützen und aktiv mitzuwirken“, so Landrat Kalb. Im Detail bedeutet das, dass im Landkreis Bamberg, gemessen an der Einwohnerzahl, in 25 lokalen Einzelhandelsgeschäften sowie 13 Gastronomiebetrieben mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten werden müssen. Zudem müssen Produkte aus fairem Handel in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet werden. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt. Hierfür müssen sich eine Schule, ein Verein und eine Kirche an einer Bildungsaktivität, die oft im Rahmen weiterer Kampagnen von TransFair stattfindet, beteiligen. Auch muss seitens des Kreistages eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, dass der Landkreis Bamberg den Titel „Fairtrade-Landkreis“ anstrebt. Des Weiteren muss eine lokale Steuerungsgruppe gebildet werden, die auf dem Weg zum „Fairtrade-Landkreis“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft. Um auch die Öffentlichkeit auf alle Aktivitäten aufmerksam zu machen, werden auch die örtlichen Medien „mit ins Boot geholt“. Beispielsweise findet Mitte September bundesweit die „Faire Woche“ mit zahlreichen Veranstaltungen in allen Fairtrade-Kommunen statt.
Erfüllt der Landkreis Bamberg die fünf Kriterien, kann er sich bei Fairtrade Deutschland um die Auszeichnung als „Fairtrade-Landkreis“ bewerben. Nach einer positiven Prüfung der Bewerbung durch das Prüfungskomitee erhält die Kommune den Titel „Fairtrade-Landkreis“. Die Auszeichnung als „Fairtrade-Landkreis“ gilt für zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
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