Stadt Bayreuth: Sonnwendfeuer rechtzeitig anmelden

Hinweise des Amtes für Umweltschutz in Sachen Brandgefahr, die Veranstalter von Sonnwendfeuern unbedingt beachten sollten

Bald ist es wieder soweit: Die Sommer-Sonnwende steht vor der Tür. Viele Veranstalter feiern die kürzeste Nacht des Jahres mit einem Sonnwendfeuer. Dabei sind einige grundsätzliche Regeln des Brand- sowie des Lärm- und Naturschutzes zu beachten.

Sonnwendfeuer müssen rechtzeitig beim Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth angemeldet werden. Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet benötigen zusätzlich eine naturschutzrechtliche Genehmigung, die ebenfalls beim Amt für Umweltschutz zu beantragen ist. Unabhängig hiervon ist für Feuer in einem geringeren Abstand als 100 Metern von Waldflächen eine Erlaubnis der Forstbehörde erforderlich. Sie kann direkt beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth (Hildegard Ziegler, Telefon 0921 591421, Mail: hildegard.ziegler@aelf-by-bayern.de) beantragt werden.

Besonders in Sachen Brandgefahr gilt es, Vorsicht walten zu lassen. Brennbare Flüssigkeiten dürfen daher nicht zum Entzünden verwendet werden. Auch bei starkem Wind dürfen keine Sonnwendfeuer entfacht werden. Grundsätzlich gilt: Die Feuerstelle erst dann verlassen, wenn Feuer und Glut auch wirklich vollständig erloschen sind, und die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gebäuden (5 Meter), leicht entzündbaren Stoffen und Waldflächen (jeweils 100 Meter) einhalten.

Abfälle, wie beispielsweise Autoreifen, Plastiktüten, Haus- oder Sperrmüll haben nichts in Sonnwendfeuern zu suchen. Stattdessen sollte nur trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Da Holz- und Reisighaufen beliebte Aufenthaltsorte oder Brutplätze für zahlreiche Kleintiere wie Igel, Eidechsen oder Vögel sind, bittet das Amt für Umweltschutz, länger gelagerte Holz- und Reisighaufen vor dem Abbrennen unbedingt einmal umzuschichten, um den Tieren eine Fluchtmöglichkeit zu geben. Außerdem muss bei Sonnwendfeuern darauf geachtet werden, dass ab 22 Uhr unnötige Lärmbelästigungen der Nachbarschaft unterbleiben.