In Oberkonnersreuth hat sich wieder ein Storchenpaar eingefunden
Hinweise des Umweltamtes zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Vögel
Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich wieder ein Storchenpaar eingefunden. Der Weißstorch gehörte einst zu den weitverbreiteten Brutvögeln in Europa. Jahrhunderte lang war er auch in vielen deutschen Dörfern zu Hause. Hierzulande ist der Weißstorch stark gefährdet, wenngleich sich die Population in Bayern in den letzten Jahren etwas erholt hat. Die Sicherung seines Lebensraumes ist daher eine wichtige Voraussetzung, um den Bestand an Weißstörchen zu erhalten.
Die Ursachen für den Rückgang der Storchenpopulation sind verschiedener Natur. Schuld daran sind unter anderem die Verdrahtung der Landschaft, aber auch sich rapide verschlechternde Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern, Tümpel und Wiesengräben, die Regulierung von Flussläufen sowie die intensiver werdende Nutzung von Grünland schmälern die Überlebenschance einer Storchenbrut ebenfalls. Auch die Ausdehnung menschlicher Siedlungsräume führt dazu, dass ehemalige Standorte nicht mehr angenommen werden, da die Wege zu den Nahrungsgebieten zu weit werden.
Das städtische Umweltamt weist darauf hin, dass in den letzten Jahren eine weitere Ursache hinzugekommen ist: Feuerwerke in der Nähe der Storchenhorste. Diese können dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen; die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden das Opfer von Greifvögeln.
Zum Schutz der Weißstörche sollte daher das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit (April bis August) unterbleiben – dies gilt auch für das Weißstorchenpaar im Ortskern von Oberkonnersreuth. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zum Storchenhorst einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens einen Kilometer betragen.
Wer Weißstörche während der Brutzeit erheblich stört, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz, was mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung müssen Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigt beziehungsweise vom Ordnungsamt der Stadt Bayreuth genehmigt werden.
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