Arbeitskreis Evangelische Erneuerung wertet Abschiebung nach Afghanistan als Verstoß gegen die Menschlichkeit und ermutigt zum Kirchenasyl

Symbolbild Religion

Der Arbeitskreis Evangelische Erneuerung (AEE, Bayreuth) beurteilt die Abschiebung von Geflüchteten aus Afghanistan als Verstoß gegen die Menschlichkeit. Der AEE protestiert mit Blick auf diesen Personenkreis gegen Deportation von Menschen, die seit Jahren hier leben und arbeiten, gegen den Entzug von Arbeitsgenehmigungen, gegen die Kürzungen von Leistungen, gegen die Rechnungsstellung an Geflüchtete für ihre Abschiebung und gegen die Sperre für Wiedereinreise.

Nach Einschätzung des UNHCR und anderer Organisationen ist Afghanistan derzeit weit davon entfernt, als Land zu gelten, das Sicherheit an Leib und Leben für die dort Lebenden garantieren kann. Mehrere Millionen Menschen in Afghanistan sind im Inland und ins Ausland auf der Flucht vor Gewalt.
Der AEE fordert daher einen sofortigen Stopp der Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan und ermutigt Kirchengemeinden und klösterliche Gemeinschaften, allen betroffenen Geflüchteten Kirchenasyl zu gewähren, für die alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden und doch nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Zugleich bittet der AEE für afghanische Staatsangehörige, die ein Kirchenasyl aufsuchen, eine zeitnahe und erneute Überprüfung ihrer Fälle.

Der AEE ruft die kirchlichen Gemeinden und Dekanate auf, die lokalen Initiativen wie zum Beispiel die Mahnwachen in Bamberg und Regensburg zu unterstützen und neue Mahnwachen in bayerischen Städten und Dörfern gegen die unmenschlichen Flüge nach Kabul einzurichten.

Begründung:

Wir erinnern unsere deutschen und europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürger mit 2. Mose 22,20 daran, dass viele Familien in Deutschland und Europa durch den Zweiten Weltkrieg Vertreibung und Flucht erfahren haben. „Auch ihr seid Fremdlinge (…) gewesen.“ Gerade den Flüchtlingsfamilien und ihren Nachkommen legen wir 2. Mose 23,9 ans Herz: „Die Fremdlinge sollt ihr nicht bedrücken, denn ihr wisst um der Fremdlinge Herz, weil auch ihr Fremde wart.“ Allen anderen, deren Familien auf Grund von über 70 Jahre Frieden in unserem Land und in überwiegenden Teilen Europas von Flucht verschont geblieben sind, legt der AEE Jesu Wort aus Matthäus 25 ans Herz, dass der Menschensohn sehr wohl auf die Unterscheidung zwischen Unterlassung von Hilfe und Recht-Schaffen Wert legt. So werden die zur Familie Gottes gerechnet, die den Willen Gottes tun. „Denn ich bin hungrig gewesen und ihr habt mir zu essen gegeben, ich bin durstig gewesen und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen und ihr habt mich gekleidet. Ich bin krank gewesen und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen.“

Der AEE betrachtet das Kirchenasyl im Fall der Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan oder in EU-Länder mit Menschenrechtsdefiziten als christliche Beistandspflicht im Sinne einer Ultima Ratio. Das Kirchenasyl dient dem Schutz der Geflüchteten nicht nur im Sinne von Barmherzigkeit, sondern auch in dem Bewusstsein, dass Geflüchtete genau das gleiche Ebenbild Gottes tragen wie Menschen in Sicherheit und Wohlstand (1. Mose 1,27). Mit Blick auf die Barmer Thesen gilt es, mit dem Kirchenasyl das Recht von Geflüchteten auf Unversehrtheit und Würde zu verteidigen, das in der Gottebenbildlichkeit seine Begründung findet, auch wenn staatliche Strafen zu fürchten sind.

Folgerungen:

Mit Blick auf das Verhältnis von Staat und Kirche begrüßt der AEE die Entscheidung, dass Menschen im Kirchenasyl die Leistungen laut LSG München (Beschluss vom 11.11.2016 – L 8 AY 28/16 B ER) in und auch nach der Zeit des Kirchenasyls von staatlichen Ämtern bekommen und kritisiert alle staatlichen Weisungen, die eine Kürzung von Leistungen für Kirchenasyl-Bedürftige vorsehen. Aus Sicht des AEE brauchen Menschen, die sich in ein Kirchenasyl geflüchtet haben, eine Perspektive zur erneuten Überprüfung ihres Falles.

Der AEE beklagt die Praxis einiger Staatsanwaltschaften in Bayern, die Ermittlungen gegen Vertreterinnen und Vertreter (Pfarrerinnen und Pfarrer) von Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Kirchengemeinden) anstrengen, die Kirchenasyl gewähren. Dass über 90% der Menschen im Kirchenasyl im Nachhinein anerkannt worden sind, sollte diese Staatsanwaltschaften zur Zurückhaltung hinsichtlich ihrer Ermittlungspraxis mahnen. Der AEE begrüßt, dass in weiten Teilen Bayerns das Kirchenasyl ohne Vorermittlungen geduldet wird. Er bedauert die Einschüchterungspraxis, wie sie bei Ermittlungen überwiegend in Ober- und Mittelfranken beobachtet wurde.

Der AEE fordert, dass die Asylsozialberatung bei den Wohlfahrtsverbänden verbleiben soll, da deren Arbeit bisher ausgezeichnet den Betroffenen gedient hat. Um des sozialen Friedens willen ist davor zu warnen, diese Institutionen in eine finanzielle Schieflage zu bringen. Der AEE dringt darauf, Asylfragen um der Notleidenden willen aus dem politischen Wahlkampf herauszuhalten. Jede Partei, die versucht, Wählerstimmen auf Kosten von Geflüchteten und helfenden Einrichtungen zu gewinnen, sollte mit dem Widerstand der Kirchen rechnen.

Für den Arbeitskreis Evangelische Erneuerung
Bayreuth, 20. April 2017
Pfarrerin Anne-Kathrin Kapp-Kleineidam und Pfarrer i. R. Hans-Willi Büttner