Erläuterungen des Gesundheitsministeriums zum Thema Bezirksklinikum Obermain

Informationen zu den Zuständigkeiten bei den geplanten Strukturveränderungen beim Bezirksklinikum Obermain

Die vom Bezirk Oberfranken geplanten Strukturänderungen sehen unter anderem eine Aufgabe der operativen Versorgung (Orthopädie und Thoraxchirurgie) am Standort Ebensfeld vor. Da nach der Bayerischen Bezirksordnung die Bezirke nur den Sicherstellungsauftrag im Bereich der Psychiatrie und Neurologie haben, kann der Bezirk Oberfranken die in Kutzenberg vorgehaltenen operativen Fächer Thoraxchirurgie und Orthopädie aufgeben, ohne dass davon sein Sicherstellungsauftrag berührt wäre. Dies ist die alleinige Entscheidung des Trägers (Bezirk Oberfranken). Diese Entscheidung ist von der Zustimmung weder des bayerischen Gesundheitsministeriums noch des Krankenhausplanungsausschusses abhängig und kann von beiden auch nicht beeinflusst werden.

Wenn im Gefolge dieser Entscheidung des Bezirks Oberfranken Änderungen des Krankenhausplans wie zusätzliche Planbetten oder Fachrichtungen an einem anderen Krankenhaus erforderlich werden, wird der Krankenhausplanungsausschuss befasst. Mit welchen Fragen im konkreten Fall der Krankenhausplanungsausschuss zu befassen ist, steht derzeit allerdings noch nicht abschließend fest.

Denn zur Frage, an welchen Krankenhäusern die bisher am Standort Ebensfeld behandelten Patienten in Zukunft versorgt werden sollen, liegen dem Gesundheitsministerium zwar nun verschiedene, konkurrierende Anträge vor – nämlich ein gemeinsamer Antrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken, Bezirksklinikum Obermain, der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg mbH und der Sozialstiftung Bamberg einerseits sowie ein Antrag der REGIOMED Kliniken andererseits. Beide vorliegenden Anträge sind durch die Antragsteller jedoch noch zu konkretisieren.

Ein solches Vorgehen ist in derartigen Fällen für alle Krankenhäuser in Bayern üblich. Voraussichtlich werden im bayerischen Gesundheitsministerium Gespräche auf Fachebene mit den Krankenhausträgern zu führen sein. Wenn die Anträge entscheidungsreif sind (das heißt, wenn alle für eine Entscheidung erforderlichen Fakten auf dem Tisch liegen und alle offenen Fragen geklärt wurden), sind die Anträge dem Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss zur Beratung vorzulegen.

Die nächste Sitzung des Bayerischen Krankenhausplanungsausschusses ist im Mai. Ob in dieser Sitzung bereits eine abschließende Entscheidung über die Anträge getroffen werden kann, hängt davon ab, ob es bis dahin gelingt, die noch offenen Fragen zu klären.

Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Ebensfeld sind die Planungen des Bezirks Oberfranken verständlicherweise mit Sorgen und Unsicherheiten verbunden. Hierzu hat Bezirkstagspräsident Dr. Denzler allerdings versichert, dass sich der Bezirk ausdrücklich zum Standort Kutzenberg bekennt. Außerdem hat er mehrfach die Besitzstandswahrung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugesichert.

Das bayerische Gesundheitsministerium kann im Rahmen der Krankenhausplanung und -förderung keinen Einfluss auf die arbeitsplatzrelevanten Auswirkungen autonom getroffener Trägerentscheidungen nehmen. Die am Standort Kutzenberg notwendigen Investitionen wird der Freistaat Bayern selbstverständlich im Rahmen der für Krankenhausbaumaßnahmen geltenden Bestimmungen finanziell unterstützen. Allerdings müssen die bislang vorgelegten Bauplanungen vor dem Hintergrund der geänderten Überlegungen des Bezirks noch einmal überprüft und entsprechend angepasst werden.