Leserbrief zur Planung der Westumfahrung von Neunkirchen am Brand

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Nach Meinung des BUND Naturschutz (BN) hat der Freistaat bei seiner durch Neunkirchen führenden St 2243 ein einziges Problem: die Straße ist nicht mit beliebigen Fahrzeugen nach StVZO bis zur Höhe von 4,00m zu befahren. LKW höher als 3,20m, werden durch Einschränkungen ausgebremst. Der Markt hat einen historischen Ortskern und die St 2243 verläuft durch Tore und die höhenbegrenzende Durchfahrt bei der ehemaligen Klosterschule. Die Begründung der Befürworter einer Umfahrung stützt sich auf diesen, die Regel nicht erfüllenden Punkt. Allerdings werden bundesweit Umfahrungen für kleine Orte erst bei 9.000 Kfz/24h (DTV) für erforderlich gehalten. Auch der Güterverkehr muss größer als 25 % sein; beides wird in Neunkirchen nicht erreicht: das Schwerverkehrsaufkommen (Kfz größer 3,5t) auf der Erlanger Straße beträgt nur knapp 6 % (270 LKW/24h), wobei die großen Lastzüge eine kleine Untermenge davon sind. Daher kann für Neunkirchen a. Brand nicht von einem öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Auch die Argumentation, der Bürgerentscheid 2013 habe eine breite Zustimmung der Bevölkerung gezeigt, ist falsch: Bei dieser Abstimmung wurde nur über den Einsatz von Gemeindemitteln zur Beschleunigung der Planungsunterlagenerstellung entschieden, und hier befürworteten lediglich 25 % den Einsatz solcher Mittel, ca. 20% der Wahlberechtigten wollten hierfür kein Gemeindegeld ausgeben – über 50% enthielten sich.

Die Unfallzahlen liefern ebenfalls keine Legitimation für eine Umfahrung. Die Planungsunterlagen zeigen, dass es in sechs Jahren (1.1.2010 – 31.12.2015) im Bereich der Ortsdurchfahrt keine schweren Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten oder gar mit Todesfolge gab. Unfälle ereigneten sich stattdessen gehäuft vor allem nördlich von Neunkirchen auf der St 2243 aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, wie sie dann leider auch wieder für die Umfahrung zu erwarten sind.

Befürworter der durch sensible Naturbereiche geplanten Straße begründen diese u.a. mit der Forderung nach Umweltgerechtigkeit. Der Begriff stammt allerdings aus der Urbanistik großer ausländischer Städte, wo z.B. Produktionsstätten und Stadtautobahnen oftmals nahe von Wohngebieten sozial Benachteiligter entstanden, und diese gesellschaftliche Ungleichbehandlung entsprechende Ausgleichsmaßnahmen verlangte. Die Situation in Neunkirchen ist so wohl eher nicht einzuordnen. Neben dem Schutzgut Mensch ist hier das Bundesnaturschutzgesetz maßgebend. Mehr denn je liegt heute der Fokus darauf, Alternativen zu finden, um drohenden Bodenverlust zu vermeiden, bevor auf Kulturland zugegriffen wird, das sich zudem in bäuerlichem Besitz und landwirtschaftlicher Nutzung befindet. Aktuell beträgt der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Bayern 13,1 Hektar täglich – Bayern bleibt hier weiterhin Spitzenreiter unter den alten Bundesländern. Die Einwendung der BN-Landesfachgeschäftsstelle Bayern, gemeinsam mit der Kreisgruppe Forchheim und der Ortsgruppe Neunkirchen a.Br. zeigt, dass die Planung in hohem Maß gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt, insbesondere gegen das Artenschutzrecht, z.B. bei Vögeln, Fledermäusen, dem Biber und diversen Amphibien.

Allerdings befürwortet der BN, dass Anliegern an betroffenen Straßenzügen geholfen werden muss – Belastungen sind deutlich abzusenken. Hierfür liegen seit langem Vorschläge ‚vorbei am historischen Ortskern’ beim Markt Neunkirchen – bisher jedoch ignoriert. Die auf die Behörden des Freistaats ausgeübten Einflüsse der örtlichen Politik haben dazu geführt, dass die Suche nach machbaren Alternativen als eher mangelhaft zu beurteilen ist – aus Sicht des BN ein grober Planungsfehler.

Bernhard Birnfeld
1. Vorsitzender
BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Neunkirchen am Brand und Umgebung