Melanie Huml setzt auf weiteren Ausbau von teilstationären Tagespflegeeinrichtungen
Bayerns Pflegeministerin zur Eröffnung der Tagespflege am Michelsberg in Bamberg: Pflegebedürftige unterstützen und häuslich Pflegende entlasten
Bayerns Pflegeministerin Melanie Huml setzt auf den weiteren Ausbau der teilstationären Tagespflegeeinrichtungen. Huml betonte am Freitag in Bamberg anlässlich der Eröffnung der Tagespflege am Michelsberg: „Tagespflegeeinrichtungen sind ein nicht wegzudenkender Baustein in der pflegerischen Versorgungslandschaft. Sie unterstützen und fördern vorhandene Fähigkeiten. Zugleich helfen sie dabei, den körperlichen und geistigen Abbau Pflegebedürftiger zu verlangsamen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Pflegebedürftige erleben die Gemeinschaft mit anderen Menschen – und das strukturierte Tageserleben beugt einer drohenden Vereinsamung vor. Häuslich Pflegenden bieten diese Einrichtungen eine gute Möglichkeit, sich eine Verschnaufpause zu gönnen und neue Kraft zu tanken. Das kann wesentlich zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege beitragen.“
Huml ergänzte: „Die Pflegebedürftigen können bei Tagespflegeeinrichtungen weiterhin ihren Lebensmittelpunkt zu Hause behalten. Denn die meisten Menschen wollen ihr Zuhause im Alter nicht verlassen – auch dann nicht, wenn sie auf Hilfen angewiesen sind. In sehr vielen Fällen sind dann die Angehörigen gefragt, oft über deren eigene Belastungsgrenze hinaus. Doch auch sie benötigen angemessene Unterstützung, um den Alltag bewältigen zu können. Deshalb setze ich mich dafür ein, weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu erreichen.“
Huml unterstrich: „Hier kommt die Tagespflege als Schnittstelle ins Spiel, indem sie die Versorgungslücke zwischen ambulanten und vollstationären Pflegeangeboten füllt. Mit der neuen Tagespflege am Michelsberg schließt die Sozialstiftung Bamberg genau diese Lücke!“
Huml betonte: „Die Tagespflege am Michelsberg ist ein beachtlicher Beleg dafür, wie man den geänderten Anforderungen im Pflegesektor aktiv begegnen kann. Sie bietet eine großzügige Aufnahmekapazität von 25 Gästen und die durchgehende Öffnung an sieben Tagen ermöglicht maximale Flexibilität.“
Die Ministerin erläuterte: „Das Bedürfnis nach flexibleren Betreuungs- und Pflegelösungen hat auch der Gesetzgeber erkannt und der Tagespflege mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz zu neuem Schwung verholfen. Seither behält man den Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beim Besuch einer Tagespflegeeinrichtung in voller Höhe. Der seit 1. Januar 2017 geltende einheitliche Entlastungsbetrag kann ergänzend verwendet werden. Das heißt, es stehen mehr Mittel für den einzelnen Pflegebedürftigen zur Verfügung.“
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