Polizeieinsatz in Bamberg – lebensgefährdende Straftaten öffentlich angedroht
BAMBERG. Am Freitag, gegen 12 Uhr, schrie ein 30-jähriger senegalesischer Asylbewerber am Busbahnhof vor Betreten eines Busses lautstark lebensgefährdende Drohungen („Ihr werdet alle sterben! Alluah Akbar!“) gegenüber Passanten. Anschließend stieg er mit zwei Gepäckstücken in einen Bus. Dort konnten ihn zwischenzeitlich alarmierte Polizeieinsatzkräfte im weiteren Verlauf widerstandlos festnehmen. Die weiteren Fahrgäste konnten den Bus gefahrlos verlassen.
Aufgrund des auffälligen Verhaltens und der drohenden Äußerungen des Mannes wurden Spezialisten einer technischen Spezialeinheit des Bayerischen Landeskriminalamts zur Überprüfung des Gepäcks des Beschuldigten nach Bamberg beordert. Der Bereich um den ZOB wurde durch zahlreiche Polizeieinsatzkräfte weiträumig abgesperrt. Dabei wurde die Bamberger Polizei durch alle umliegenden Dienststellen und Einsatzkräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Beamte der technischen Spezialeinheit überprüften ab 14.00 Uhr die vom Beschuldigten in den Linienbus verbrachten Gepäckstücke auf ihre Gefährlichkeit und konnten kurz vor 15.00 Uhr Entwarnung geben. Die überprüften Gepäckstücke waren ungefährlich. In den beiden Rucksäcken befanden sich Alltagsgegenstände. Es bestand somit zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung. Die Absperrmaßnahmen wurden aufgehoben.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg haben gegen den 30-Jährigen Ermittlungen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und wegen Bedrohung eingeleitet. Die Behörden gehen davon aus, dass der Mann alleine gehandelt hat. Es liegen deutliche Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vor. Deshalb wurde auch eine psychiatrische Begutachtung durchgeführt. Anhaltspunkte für einen extremistischen Hintergrund haben sich derzeit nicht bestätigt.
Der Beschuldigte wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Aufgrund des akuten psychischen Zustandes des Täters wurde seine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses angeordnet (Unterbringungsbefehl). Der Erlass eines Haftbefehls kam aufgrund der akuten psychischen Erkrankung des Beschuldigten derzeit nicht in Betracht.
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