Drogenkuriere hatten über 1 Kilo Marihuana an Bord

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

A9 / BAYREUTH. Mit der Festnahme eines 29-jährigen Mannes aus Berlin und seiner 21 Jahre alten Begleiterin aus Baden-Württemberg beendeten Hofer Schleierfahnder am frühen Montagmorgen den Schmuggel von über einem Kilogramm Marihuana. Während der 29 Jahre alte Hauptverdächtige auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Bayreuth seit Dienstag in Untersuchungshaft sitzt, muss sich die 21-jährige Fahrerin des Autos auch wegen ihrer Fahrt unter Drogeneinfluss verantworten.

Die Zivilfahnder der Verkehrspolizei aus Hof nahmen den Wagen des Pärchens am Montagmorgen, kurz nach Mitternacht, ins Visier, als der BMW auf der Autobahn A9 in Richtung Süden unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle an der Anschlussstelle Bayreuth-Nord entdeckten die Beamten im Kofferraum des Fahrzeuges mehrere Plastiktüten mit Marihuana, die auf einer geeichten Waage die beachtliche Gesamtmenge von über 1.150 Kilogramm anzeigten. Bei einer genaueren Durchsuchung des Autos fanden die Beamten weiterhin mehrere Gramm eines verschreibungspflichtigen Schmerzmittels während ein speziell geschulter Rauschgift-Spürhund der Polizei zusätzlich knapp acht Gramm Haschisch im Auto erschnüffelte.

Die Polizeibeamten nahmen die beiden Fahrzeuginsassen noch an Ort und Stelle vorläufig fest und übergaben sie für die weitere Sachbearbeitung an das Fachkommissariat für Drogendelikte bei der Kripo Bayreuth. Nachdem die Fahrerin des Wagens selbst unter dem Einfluss von Drogen stand, musste sie zudem eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Richterlich angeordnete Durchsuchungen der Wohnräume der beiden Reisenden brachten außerdem weitere verschiedene Betäubungsmittel an den Tag, die im Rahmen der weiteren Ermittlungen dem 29-jährigen Hauptverdächtigen zugeordnet werden konnten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging gegen den 29-jährigen Drogenkurier am Dienstag Untersuchungshaftbefehl, bevor er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Neben ihm muss sich auch seine Begleiterin wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten und darüber hinaus wegen der Drogenfahrt einige Zeit auf ihren Führerschein verzichten.