Landkreis Bamberg: Vogelgrippe ist am Abklingen
Restriktive Stallpflicht und Verbot von Vogelmärkten werden aufgehoben
Die aufgrund der Vogelgrippe erlassenen Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht und zum Verbot von Vogelmärkten, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art werden im Landkreis und in der Stadt Bamberg aufgehoben. Auch Eier können gegebenenfalls wieder als Freilandeier vermarktet werden. Das hat das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt.
Die Untersuchungen von Wildvögeln zeigen rückläufige Zahlen zur Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen. Dies erlaubt bis auf Weiteres, die allgemeine Stallpflicht und das Verbot von Geflügel- und Vogelmärkten aufzuheben. Bei Feststellung der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest beim Wildvogel oder in Hausgeflügelbeständen werden erneut, allerdings regional beschränkte Schutzmaßregeln, insbesondere Stallpflicht und Marktverbot, angeordnet.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Geflügelhalter im eigenen Interesse nach wie vor verpflichtet sind, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um das Risiko der Einschleppung des Geflügelpesterregers zu minimieren. Dazu zählen insbesondere ein kontrollierter Zugang zu Geflügelbeständen, das Tragen geeigneter Schutzkleidung, Wechsel des Schuhwerks sowie Händereinigung vor dem Betreten der Geflügelställe.
Im Landkreis und in der Stadt Bamberg konnte bislang der Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) lediglich bei einem in einer Mainschleuse bei Viereth angeschwemmten Schwan nachgewiesen werden. Nach Risikobewertung wurde in diesem Fall auf die Anordnung von Maßnahmen verzichtet, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Infektionsquelle nicht mehr lokalisiert werden kann.
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