MdB Andreas Schwarz: Entlastung für kleine Betriebe und Selbstständige – Sofortabschreibung steigt auf 800 Euro

In dieser Woche konnte die Große Koalition auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eine Einigung über die Abschreibungsmöglichkeiten geringwertiger Wirtschaftsgüter erzielen. „Es geht um Bürokratieabbau. Die Einigung entlastet unsere Handwerksbetriebe, Selbstständige und kleine Mittelständler in der Region“, erklärt der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Werkzeuge oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro. Bisher gab es bei der Abschreibung eine Obergrenze von 410 Euro. „Dieser Schwellenwert stamme aus dem Jahr 1964, also noch aus der Zeit der Schreibmaschinen“, so der SPD-Politiker. Daher sei die Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit schneller abschreiben zu können.

Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen. „Smartphones oder Tablets sind aus dem Alltag vieler Betriebe kaum mehr wegzudenken. Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung“, so der Schwarz abschließend.