„Geringwertige Wirtschaftsgüter“: IHK begrüßt Anhebung der Abschreibungsgrenze von 410 auf 800 Euro
Wichtiger Schritt zu weniger Bürokratie
Union und SPD haben sich nach jahrelangem Streit auf Steuerentlastungen für den Mittelstand geeinigt: Ab dem 1. Januar 2018 sollen Betriebe Büromaterial wie Telefone, Schreibgeräte oder Kaffeemaschinen nicht mehr nur bis 410 Euro, sondern bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abschreiben können.
IHK-Hauptgeschäftsführerin Christi Degen: „Mit der höheren Grenze für die sogenannten ,Geringwertigen Wirtschaftsgüter‘ hat die Politik eine wichtige Forderung zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht, auch wenn wir uns eine Anhebung auf 1.000 Euro gewünscht hätten.“ Die IHK für Oberfranken Bayreuth hat sich gemeinsam mit den anderen bayerischen Kammern auf Fach- und Ministerebene intensiv für die Erhöhung der Grenze eingesetzt, so etwa kürzlich bei Staatsminister Dr. Markus Söder und Staatsministerin Ilse Aigner.
Eine grundsätzliche Einigung auf eine Anhebung der Schwelle hatten Union und SPD schon Mitte Februar erzielt, strittig war aber noch der genaue Betrag. Letztmals wurde der Schwellenwert zur Sofortabschreibung sogenannter Geringwertiger Wirtschaftsgüter im Jahr 1964 angehoben. „Es ist höchste Zeit, dass der völlig veraltete GWG-Schwellenwert nach über 50 Jahren wieder an die betrieblichen Realitäten angepasst wird. Mit dem Abbau bürokratischer Hemmnisse geht eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen einher“, so IHK-Präsident Heribert Trunk.
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