MdB Andreas Schwarz zum Internationalen Frauentag am 8. März
Signal für Gleichstellung durch Entgelttransparenzgesetz
Zum Internationalen Frauentag am 8. März weist der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz auf die immer noch bestehende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen hin. „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? – Das sollte selbstverständlich sein, ist aber bei weitem noch nicht der Fall“, so Schwarz. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 % niedriger als die von Männern. „Das ist ungerecht und beschämend“, empört sich der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete.
Der Internationale Frauentag bestärkt die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich im Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter. „Hier wollen wir mit dem Entgelttransparenzgesetz ein wichtiges Signal setzen“, so Schwarz. „Um die Lohnlücke zu schließen, braucht es gesetzliche Maßnahmen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten und durchsetzen. Das Entgelttransparenzgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.“
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen individuellen Auskunftanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten vor. Damit sollen bis zu 14 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht erhalten, zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssten zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.
Andreas Schwarz weiß um die Rückendeckung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in zahlreichen Gesprächen in seinem Wahlkreis Bamberg und Forchheim zu dem Thema Gleichstellung geäußert haben: „Über 80 Prozent der deutschen Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht.“
Transparenz in den Unternehmen herzustellen sei eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts, führt der Abgeordnete aus. „Beschäftigte mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode. Dafür will ich kämpfen, nicht zuletzt auch für die berufliche Zukunft meiner kleinen Tochter.“
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