Handwerkskammer vereidigt neuen Kfz-Sachverständigen
Streitigkeiten zwischen Handwerk und Kunden außergerichtlich beilegen
Der Sachverständige ist ein Beruf der Zukunft. Immer mehr Menschen werden auch bei Kfz-Schäden kritischer und machen Gebrauch von Ihrem Recht der freien Gutachterwahl. Sie suchen Hilfe und Beratung bei einem Sachverständigen ihres Vertrauens: Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe.
Um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden, müssen sich die Sachverständigen vor ihrer Bestellung einem aufwändigen Prüfungsverfahren unterziehen.
HWK-Präsident Thomas Zimmer hat am 15. Februar einen neuen Sachverständigen für das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk vereidigt.
Thomas Stark, Karosserie- und Fahrzeugbaumeister, Sonnenhang 3, 96199 Zapfendorf, Tel.: 09547 4479080, mobil: 0157 56553717
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, so Zimmer, dient ausschließlich dem Zweck, Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die persönlich integer sind und fachlich richtige sowie unparteiische und glaubhafte Sachverständigenleistungen gewährleisten. „Die von Ihnen erbrachten Leistungen genießen aus diesem Grund besonderes Vertrauen. Nach der Sachverständigenordnung untersteht jeder von der Handwerkskammer bestellte Sachverständige auch der Aufsicht der Handwerkskammer. Ich möchte diese Aufsichtspflicht so verstanden wissen, dass Sie mit uns eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.“
Eingeschaltet werden Sachverständige in aller Regel bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerkern und Kunden über eine erbrachte Leistung. Und zwar meistens, bevor der Streit vor Gericht geht. Denn in vielen Fällen, so der Kammerpräsident, ist schon nach Einschaltung der Sachverständigen klar, wie der Streit ausgehen wird. Aufwändige Gerichtsprozesse können so vermieden werden.
Sachverständige werden im Benehmen mit der jeweiligen Innung von der Handwerkskammer vereidigt. Die Vereidigung gilt als öffentliche Bestellung im Sinne der Zivilprozess- und Strafprozessordnung. Der Sachverständige ist bei seiner Arbeit nur seinem Gewissen unterworfen und ist in dieser Funktion kein Interessenvertreter des Handwerks.
Alle Sachverständigen finden sind im Internet unter www.hwk-oberfranken.de in der Rubrik Service-Center à Sachverständigensuche. Weitere Auskünfte erteilt Hans-Karl Bauer, Tel.: 09561/51718.
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