Bayreuther Ältestenausschuss diskutiert Richtlinie zur Wahlwerbung und -plakatierung

Die Bundestagswahl am 24. September dieses Jahres wirft ihre Schatten voraus: Der Ältestenausschuss des Stadtrats wird sich in seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag, 20. Februar, mit dem Erlass einer Richtlinie zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Stadtgebiet befassen.

Bereits jetzt liegen beim Amt für öffentliche Ordnung Anfragen mit Blick auf Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl vor. Hierzu kann die Verwaltung jedoch noch keine verbindlichen Aussagen machen, da die in den vergangenen Jahren im Vorfeld derartiger Urnengänge abgeschlossene Parteienvereinbarung noch nicht vorliegt. Grund: Erst Ende Juli werden aufgrund der vom Gesetzgeber festgelegten Fristen die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien endgültig feststehen. Für eine Parteienvereinbarung könnte es daher erst im Ferienausschuss des Stadtrats im August grünes Licht geben, was für die Bundestagswahl am 24. September aus Sicht der Stadtverwaltung zu spät wäre.

Daher schlägt die Verwaltung den Mitgliedern des Ältestenausschusses vor, bereits jetzt Modalitäten für die Wahlwerbung festzulegen und hat eine entsprechende Richtlinie entworfen. Sie ist nahezu gleichlautend mit der seinerzeitigen Parteienvereinbarung zur Bundestagswahl 2013. Über die Richtlinie wird abschließend der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 22. Februar zu entscheiden haben.