Leserbrief: In Bamberg der Normalfall! (Fränkischer Tag vom 14. Februar)

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Nahezu jeder Unfall wird durch Unachtsamkeit oder Rücksichtslosigkeit verursacht – die Geschwindigkeit spielt im Verkehr die bedeutendste Rolle für Häufigkeit wie auch Schwere der Folgen.

„Es gibt kein Recht auf Tempo 50“, stellt der Bamberger VCD-Vorsitzende zu Recht fest. „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h“, heißt es nämlich in der StVO (§3-3). Allgemeine Vor- und Rücksicht (§1), Beachtung aller relevanten Umstände (§3-1), besondere Sorgfalt gegenüber Schutzbedürftigen (§3-2), Sicherheitsabstände (§4-1 und §5-4) sowie gesonderte Anordnung (u. a. Zeichen 274, 274.1 und 325.1) erfordern häufig, langsamer zu fahren.

Diese Vorgaben scheinen weitgehend unbekannt – so treten manche aufs Gas, wo immer sich Gelegenheit bietet. Schickt sich jemand an, Einhalt zu gebieten, sind die Bedenkenträger da, wittern „einseitige Politik kontra Autofahrer“. „Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor“, steht jedoch mitnichten in einer neuen, sondern seit mindestens 2009 in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO“. Überdies läuft Verkehr flüssiger, wenn die Geschwindigkeiten homogen sind. Hohe Spitzenwerte stehen dem entgegen.

Daß Tempo 30 in der Gaustadter Hauptstraße vor Gericht kippte, wurde nicht mit der Möglichkeit schnelleren Fahrens begründet. Die örtliche Situation offenbare jedem Autofahrer die Notwendigkeit verhaltener Geschwindigkeit. Angeordnet dürften Beschränkungen lt. StVO nur werden, wenn eine Gefahr nicht deutlich zu erkennen sei – wirklichkeitsfremd, aber geltendes Recht.

Die trotz Unfallrisikos, Lärms, Abgasbelastung und anderer Folgen dem Autoverkehr eingeräumten Freiheiten (geduldetes Falschparken, mangelnde Verkehrskontrollen u. a.) stehen in auffallendem Kontrast zur intensiven Gängelung des Radverkehrs. Der wird noch immer auf unzureichende, vielfach unzulässige Sonderwege gezwungen – gegen geltendes Recht im Vertrauen darauf, daß sich niemand der Tortur eines jahrelangen Instanzenwegs unterwirft. Indes: Behörden verlieren hier fast immer!

Letztlich zeigt der vorliegende Disput deutlich die Notwendigkeit einer Reduzierung innerörtlicher Geschwindigkeiten auf – die bislang vor allem an den Autolobbyisten in den Verkehrsministerien scheitert.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig