Landratsamt Bayreuth: Geflügelpest (Vogelgrippe) – Landesweite Stallpflicht bleibt bestehen
Das Landratsamt Bayreuth teilt mit, dass nach Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz das Geflügelpest („Vogelgrippe“) -Geschehen weiterhin einer großen Dynamik unterliegt. Aufgrund der bisherigen Befunde in Bayern muss von einer flächenhaften Verbreitung über alle Regierungsbezirke hinweg ausgegangen werden.
Die landesweite Stallpflicht, wie auch das landesweite Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten (Tauben) bleiben weiterhin bestehen.
Geflügelhalter werden aufgefordert, die angeordneten Maßnahmen zum Schutz der Nutzgeflügelbestände strikt einzuhalten.
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