Trojaner als Anhang an gefälschten Mobilfunkrechnungen – Die Polizei Oberfranken warnt

Symbolbild Polizei

Das Polizeipräsidium Oberfranken warnt vor einem Verschlüsselungs-Trojaner, den Kriminelle derzeit als Anhang von gefälschten Rechnungen eines Mobilfunkanbieters versenden. Gegen Zahlung eines Lösegelds versprechen die Betrüger die Freigabe der gesperrten Dateien. Die Polizei Oberfranken warnt vor dieser Vorgehensweise und gibt Tipps zum Schutz vor der Schadsoftware.

In einer zip-Datei und angehängt an eine angebliche E-Mail des Mobilfunkunternehmens versteckt sich der Verschlüsselungs-Trojaner Crypt0l0cker. Die optisch gut gefälschten Rechnungen, die inzwischen auch in Oberfranken aufgetaucht sind, fordern den Empfänger auf, einen Button anzuklicken. Nach Betätigen der Schaltfläche installiert sich die Ransomware und verschlüsselt alle Dateien auf der Festplatte. Auch Dateien auf eventuell verbundenen USB-Datenträgern und in angeschlossenen Netzwerken sperrt der Trojaner. Anschließend versprechen die Täter die Entschlüsselung der Daten gegen Zahlung eines Geldbetrags in Form der digitalen Währung „Bitcoin“ über das sogenannte Darknet.

Die Oberfränkische Polizei warnt vor dieser Masche und gibt folgende Tipps:

  • Überprüfen Sie bei eingehendem Schriftverkehr immer, ob Sie auch die tatsächlich angeschriebene Person sind und ob die Kundennummer korrekt ist, oftmals verwenden die Kriminellen willkürlich ausgewählte Daten.
  • Öffnen Sie keine E-Mail-Anhänge, wenn Sie Zweifel an der Unbedenklichkeit haben.
  • Sichern Sie regelmäßig Ihren Datenbestand!
  • Halten Sie Betriebssystem, Virenscanner und installierte Software mit Updates aktuell.
  • Sollte sich ein Verschlüsselungs-Trojaner installiert haben, entrichten Sie das „Lösegeld“ nicht, denn auf das Versprechen der Erpresser kann sich der Zahler nicht verlassen.
  • Häufig steht im Internet Entschlüsselungssoftware für Trojaner zur Verfügung, die Sie kostenfrei downloaden können und die ihre Dateien wieder freigibt.
  • Sichern Sie die E-Mail (gegebenenfalls fotografisch) und bringen Sie den Vorgang bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige.