Stadt Bayreuth: Planunterlagen liegen aus
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren „Leuschnerstraße/Schwindstraße“ und Bebauungsplanverfahren „Wohn- und Geschäftshaus Leuschnerstraße“
Beim Planungsamt der Stadt Bayreuth liegen ab Montag, 13. Februar, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung „Leuschnerstraße/Schwindstraße“ und der Bebauungsplanentwurf „Wohn- und Geschäftspark Leuschnerstraße“ aus. Die Planunterlagen können einschließlich weiterer umweltbezogener Informationen bis einschließlich 13. März im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Öffentliche Planauflage (9. Obergeschoss), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.
Der Bereich zwischen Leuschnerstraße, Schwindstraße und Bismarckstraße ist ein historisch gewachsener innerstädtischer Standort für Gewerbebetriebe in direkter Nachbarschaft zu Wohnbauflächen. Mit der Absiedlung der Firma Pöhner in die Hirschbaumstraße bieten sich hier neue Entwicklungsmöglichkeiten mit folgenden städtebaulichen Zielsetzungen:
- Konversion einer ehemals rein gewerblich genutzten Fläche in der Nähe des Stadtzentrums in eine flächensparende Siedlungsform für Wohnen und Arbeiten;
- Ausweisung eines Mischgebiets im Norden, um einen räumlich-funktionalen Übergang zu den aktuell genutzten Gewerbebetriebsflächen im Norden und den Wohnbauflächen im Süden zu erhalten;
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets im Süden, um eine Anpassung an den benachbarten Bestand zu bewirken;
- klare Abgrenzung der Bauflächenentwicklung von der angrenzenden, bestehenden Wohn- und Gewerbebebauung, mit entsprechenden Schutzanforderungen, durch Berücksichtigung von ausreichenden Abstandsflächen und Grünbereichen;
- Vernetzung von Bestands- und Neubauflächen anhand einer schlüssigen Erschließungskonzeption.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine öffentliche Wohnstraße, die an die vorhandenen Verkehrsstraßen Leuschner- und Schwindstraße angeschlossen wird. Auf diese Weise wird eine städtebaulich verträgliche Verteilung des zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens gewährleistet und die Durchlässigkeit des Baugebiets gesichert. Um die ungewollte Verlagerung des Kfz-Verkehrs von der Leuschner- bzw. Schwindstraße in die neu zu errichtende Wohnstraße zu verhindern, wird die Durchfahrt nur für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung ermöglicht.
Der Stadtrat hat der Planung in seiner Sitzung Ende Dezember vergangenen Jahres zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Stellungnahmen zur Planung können schriftlich und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.
Neueste Kommentare