Die Oberfränkische Polizei rät: Auch im Fasching sicher ans Ziel
Kreative Verkleidungen, gewitzte Auftritte und ausgelassenes Feiern sieht man derzeit zu Hauf bei den Faschingsveranstaltungen in unserer Region. Damit die gute Stimmung nicht getrübt wird appelliert die Oberfränkische Polizei an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. Feiern ja – Alkohol und Drogen am Steuer nein!
Auf Spaß und Euphorie folgt oft schlagartig die Ernüchterung, wenn das Reaktionsvermögen bei komplexen Verkehrssituationen alkoholbedingt zu stark eingeschränkt ist. Daraus resultieren letztlich Verkehrsunfälle und Gefahrensituationen, die unter normalen Umständen hätten vermieden werden können. Um dem entgegenzutreten, wird die Oberfränkische Polizei auch in diesem Jahr in der Faschingszeit wieder verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen.
Kontrollen dringend notwendig
Die Erfahrung aus den Vorjahren zeigt, dass Unbelehrbare trotz der intensiven Kontrollen und deren Vorankündigung in der Faschingszeit alkoholisiert am Verkehr teilnehmen und auch Unfälle verursachen. So kam es im vergangenen Jahr vom 1. Februar bis zum Aschermittwoch, 10. Februar, zu acht alkoholbedingten Verkehrsunfällen. Bei jedem zweiten kam es dabei zu Personenschäden. Zudem deckten oberfränkische Polizisten in dieser Zeit 59 Fahrten unter Alkohol- und 29 Fahrten unter Drogeneinfluss auf. Acht betrunkene Kraftfahrer konnten vor Fahrtantritt von der Teilnahme am Straßenverkehr abgehalten werden. Während dies keine Konsequenzen nach sich zieht, trifft die überführten Verkehrssünder die ganze Härte des Gesetzes.
Folgen können die Existenz gefährden
Unterschätzt werden neben der erhöhten Unfallgefahr und den strafrechtlichen Konsequenzen, oft die indirekten Folgen einer Alkoholfahrt. Der Führerscheinentzug steht meistens im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und bedroht somit schnell die Existenz der Betroffenen.
Die vorgesehenen Strafen für Alkoholsünder richten sich nach dem festgestellten Alkoholwert. So liegt bereits ab einem Wert von 0,5 Promille oder dem Nachweis von Drogenkonsum, eine Ordnungswidrigkeit vor, für die der Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie einen Monat Fahrverbot vorsieht. Bei Wiederholungstätern verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Strafe. Fahranfänger können sich auf keinen Grenzwert berufen, für sie gilt absolutes Alkoholverbot. Als Straftat wird die Teilnahme am Straßenverkehr ab 1,1 Promille oder mehr gewertet. Kommt ein Unfall oder Ausfallerscheinungen hinzu, ist bereits ab 0,3 Promille oder bei einem Drogenrausch ein Straftatbestand erfüllt. In beiden Fällen verhängt die Justiz regelmäßig Geldstrafen, die nicht selten ein Monatsgehalt übersteigen. Dazu kommt ein mehrmonatiger Entzug der Fahrerlaubnis und ebenfalls Punkte in Flensburg.
Die viel gefürchtete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) steht ab einem Promillewert von 1,6 oder im Wiederholungsfall zwingend an. Hier prüft die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der gesamte Vorgang der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist natürlich mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel oder Taxis kommt in jedem Fall billiger als die Folgen einer unbedachten Fahrt unter Alkoholeinfluss. Einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro stehen etwa 20 Euro für eine Taxifahrt gegenüber.
Verkehrssicherheitsprogramm – „Bayern mobil – sicher ans Ziel“
Die intensiven Verkehrskontrollen sind weiterhin ein Teil des vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Jahr 2012 ins Leben gerufenen Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil – sicher ans Ziel“. Neben der Reduzierung der Verkehrsunfälle und der Verletzten steht hier auch die Bekämpfung besonderer Unfallgefahren im Vordergrund.
Schlaue Faschingsnarren fahren nüchtern
Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei:
- Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber nehmen Sie ohne Alkohol und Drogen am Straßenverkehr teil!
- Klären Sie bereits vor einem Konsum berauschender Mittel ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.
- Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins.
- Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
- Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind.
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