GAL Bamberg: Salzstreuen ist verbotswidrig

Mit purem Streusalz gefüllter Container in einer Schule im Inselgebiet, fotografiert Ende Januar 2017
Mit purem Streusalz gefüllter Container in einer Schule im Inselgebiet, fotografiert Ende Januar 2017

GAL fordert, das städtisches Personal die Straßenreinigungssatzung einhält

„Es ist noch lange nicht in allen Köpfen angekommen, dass es ein generelles Streusalz-Verbot in Bamberg gibt“, macht Stadträtin Gertrud Leumer von der Grün-Alternativen Liste deutlich und weist darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz nach dem Bamberger Ortsrecht nur in Ausnahmefällen, also bei drastischer Vereisung, abschüssigen Wegen oder Treppen erlaubt ist.

„Leider halten sich noch nicht einmal die eigenen Beschäftigten der Stadt an diese Vorschrift“, bedauert Leumer und stellte deshalb den Antrag, der Oberbürgermeister der Stadt möge eine entsprechende Dienstanweisung an das für den Winterdienst zuständige Personal geben. „Es kann doch nicht sein, dass Angestellte der Stadt in Ausübung ihrer Tätigkeit gegen die Vorschriften ihres eigenen Arbeitgebers verstoßen und damit ordnungswidrig handeln.“

Und das auch noch unnötig, wie Leumer betont. So habe sie nicht wenige Gehwege vor Schulen oder städtischen Gebäuden im flachen Inselgebiet beobachtet, die mit purem Salz gestreut werden. Schaden trüge die Umwelt davon, denn Straßenbäume leiden laut Leumer massiv unter den Salzeinspülungen ins Erdreich. Aber auch Tierpfoten, das Grundwasser und die Gebäude blieben nicht von dem Salz verschont. Das Umweltamt habe sich bereits mehrfach darum bemüht, das Salzverbot bekannt zu machen und durchzusetzen. „Aber es braucht noch mehr Druck von ganz oben – und es braucht Winterdienst-Verantwortliche, die mit Alternativen wie Split, Sand oder umweltverträglichen Streumitteln ein gutes Beispiel geben. Die städtischen Bediensteten wären genau die Richtigen dafür.“