Stadt Bayreuth: Planunterlagen liegen aus

Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und Bebauungsplanverfahren „Oberkonnersreuther Straße“

Beim Planungsamt der Stadt Bayreuth liegen ab Montag, 23. Januar, die Entwürfe für das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren „Bereich Oberkonnersreuther Straße“ und das Bebauungsplanverfahren „Oberkonnersreuther Straße“ aus. Die Planunterlagen samt Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen können bis 23. Februar im Neuen Rathaus, Öffentliche Planauflage (9. OG), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Ein städtisches Grundstück in Oberkonnersreuth erschließt zurzeit eine landwirtschaftliche Nutzfläche sowie die Flächen der Feuerwehr und der Polizei an der Oberkonnersreuther Straße. Neben der städtischen Fläche ist ein Teil der Ackerfläche im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth als Wohnbaufläche dargestellt.

Das geplante Baugebiet führt zu einer städtebaulichen Arrondierung von bereits vorhandenen leistungsfähigen Siedlungseinheiten in einem Gebiet mit Nahversorgungseinrichtungen und guter Verkehrsanbindung. Die geplante Arrondierung mit Wohnbauflächen führt zu einer Stärkung des teilweise ländlich geprägten Stadtteils Oberkonnersreuth. Die landwirtschaftliche Nutzung in Oberkonnersreuth wird durch die geplante Erweiterung der Siedlungsfläche nicht negativ beeinflusst. Mit der geplanten, angemessenen Erweiterung der vorhandenen Wohnbauflächen könnten circa 40 neue Baugrundstücke erschlossen werden. Der Bayreuther Stadtrat hat der Entwurfsplanung in seiner Sitzung Ende Dezember vergangenen Jahres zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt. Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bayreuth ist im Parallelverfahren zu ändern.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung. Stellungnahmen zur Planung können schriftlich und mündlich zu Protokoll abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.