Bedingt einsatzbereit! Alkoholtests der Polizei funktionieren bei Minusgraden nur eingeschränkt

Symbolbild Polizei

Nach einem Hinweis eines Hörers zum Thema Alkoholtests hat Bayern 1 nachgehakt. Und festgestellt, dass Geräte zur Bestimmung des Atemalkohols bei Minusgraden tatsächlich nur eingeschränkt funktionieren. Für Autofahrer ist das dennoch kein Freibrief, zu trinken und sich ans Steuer zu setzen.

Auf der Bayern1-Facebookseite hatte sich Hörer Manfred aus Wunsiedel in Oberfranken gemeldet und seine kuriose Geschichte einer üblichen, routinemäßigen Polizeikontrolle vom Wochenende geschildert: „Die holten den Alkomaten und sagten dann zu mir ‚Sie haben Glück, bei minus sechs Grad geht das Gerät nicht. Mir war das egal, ich hätte sowieso 0.0 geblasen.‘

Bayern1 war’s nicht egal – die Redaktion hakte bei Alexander Czech vom Polizeipräsidium Oberfranken nach. Und tatsächlich hat sich bestätigt: ähnlich wie Smartphones machen auch Geräte zur Bestimmung des Atemalkohols bei eisiger Kälte schneller schlapp. „Gerade bei Minustemperaturen ist natürlich der Betriebsbereich bei solchen Geräten zu beachten. Sie werden mit Akkus betrieben und auch hier kann es mal vorkommen, dass solche Geräte ausfallen“, so der Polizeisprecher.

Das ist jedoch kein Freibrief, sich im Winter betrunken ans Steuer zu setzen. Denn die Polizei kann trotzdem testen, ob der Autofahrer Alkohol getrunken hat. Manfred Czech vom Polizeipräsidium Oberfranken warnt: „Wir haben ja noch andere Geräte auf den Dienststellen. Diese Tests, die wir im Streifenwagen, draußen vor Ort mit dabei haben, das sind so genannte Vortestgeräte, die uns nur einen Anhaltspunkt bieten. Wenn wir den Verdacht haben, dass jemand alkoholisiert unterwegs ist, dann wird er natürlich gebeten, mit zur Dienststelle zu kommen.“ Und dort funktionieren die Alkomaten, auch wenn es draußen einige Grade unter Null hat.

Das Pusten zur Bestimmung des Atemalkohols ist freiwillig. Wenn die Polizei jedoch den Verdacht hat, dass ein Autofahrer alkoholisiert ist, wird er gebeten, auf der Dienststelle den Alkoholgehalt auf einem gerichtsverwertbaren Gerät testen zu lassen. In letzter Konsequenz kann auch eine Blutentnahme angeordnet werden.