MdB Andreas Schwarz begrüßt Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei Lohnzahlungen
“Die monatelangen Verhandlungen haben sich gelohnt: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der für mehr Transparenz bei Entgeltregelungen sorgen soll“, so der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.
Ein wesentlicher Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Jeder und jede Beschäftigte kann damit über den Betriebsrat beim Arbeitgeber Auskunft über den Lohn für gleichwertige Tätigkeiten im Unternehmen einholen. Diese Regelung betrifft 14 Mio. Beschäftigte in Deutschland.
Darüber hinaus müssen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten laut Gesetzentwurf regelmäßig über den Stand der Gleichberechtigung und der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern berichten. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die geschlechtersensible Berufswahlberatung zu stärken.
„Die damit geschaffene größere Transparenz bei Entgeltregelungen lässt verdeckte finanzielle Benachteiligungen erkennen und fördert damit deren Beseitigung“, begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete.
„Wir Sozialdemokraten wollen und werden uns nicht damit abfinden, dass die Bruttostundenlöhne von Frauen immer noch um 21 Prozent unter denen von Männern liegen. Seit zehn Jahren weist der Equal Pay Day bereits auf diese Lohnlücke hin. Ich als Vater einer kleinen Tochter sehe mich in der Verantwortung, mich weiter dafür einzusetzen, dass Frauen im Beruf nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden“, verspricht Andreas Schwarz.
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