Landratsamt Bayreuth: Bitte auch bei Schnee und Eis Durchfahrt für die Müllabfuhr freihalten!
Häufig erschweren oder verhindern parkende Fahrzeuge die ordnungsgemäße Entleerung der Abfalltonnen durch die Müllabfuhr. Zusätzlich kommt es im Winter durch Eis- und Schneehaufen oft zu beengten Straßenverhältnissen vor allem in den innerörtlichen Bereichen des Landkreises Bayreuth.
Es ist nicht Aufgabe der beauftragten Abfuhrfirma, die Gefäße per Hand aus einer nicht befahrbaren Straße zu befördern. Vielmehr sind die Tonnenbesitzer bei Zufahrtsbeschränkungen (z.B. Baustellen, Vereisung) verpflichtet, die Gefäße zur nächsten Stelle zu bringen, die problemlos mit einem Abfuhrfahrzeug angefahren werden kann. Ist die Durchfahrt für ein Müllfahrzeug versperrt, unternehmen die Müllwerker selbstverständlich einige Zeit später einen erneuten Versuch den jeweiligen Straßenabschnitt zu erreichen. Falls der Bereich weiterhin unbefahrbar ist, bleiben die Mülltonnen jedoch unentleert stehen. Grundsätzlich sind die Behältnisse am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr gut sichtbar und zugänglich zur Abfuhr bereit zu stellen.
Auch kann es vorkommen, dass die Abfälle in den Behältern festfrieren und diese somit nicht vollständig entleert werden können. Um das Festfrieren von Abfällen zu vermeiden, sollte die Feuchtigkeit in den Behältern möglichst gering gehalten werden. Beim Restmüll schaffen Plastiktüten Abhilfe, in die man feuchte Restabfälle einfüllt. Für die Biotonne dürfen jedoch keine Plastiktüten verwendet werden. Hier verwendet man zum Beispiel trockenes Zeitungs- oder Küchenpapier. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Boden der Biotonne mit einer lockeren Schicht aus zusammengeknülltem Zeitungspapier oder Strauchschicht auszulegen. Sollte trotzdem der Abfall doch einmal in der Tonne festfrieren, dann kann er vorsichtig mit einem Spaten oder Stock aufgelockert werden, damit die Behälter vollständig entleert werden können.
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