Kellbachgrundanbindung vor Gericht
Pressemitteilung des BUND Naturschutz
„Wir hoffen auf mehr Landschaftsschutz“
Am kommenden Freitag, 13.01.17 um 10.00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth die Klage des BUND Naturschutz gegen die geplante Umfahrung von Ebensfeld, die sog. „Kellbachgrundanbindung“ verhandelt. Mit einem Urteil zu dieser besonders umstrittenen Planung Oberfrankens ist an diesem Tag wohl zu rechnen. Die Verhandlung ist öffentlich, eine Delegation aus Ebensfeld wird nach Bayreuth fahren.
„Wir hoffen auf mehr Landschaftsschutz und auf einen sorgsameren Umgang mit der Ressource Boden. Immerhin würde die geplante Trasse das Tal des Kellbaches unnötig durchschneiden und unnötig viel landwirtschaftlich nutzbares Ackerland kosten“, so Anton Reinhardt, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lichtenfels.
„Wenn es nach uns gegangen wäre hätte die Klage bis zum jüngsten Gericht ruhen können. Der Bau der Neubautrasse ist angesichts des sehr geringen und abnehmenden Verkehrs mit unter 2.200 KFZ pro Tag und der geringen Verlagerungspotentiale nicht im Entferntesten nötig. Das haben wir mit unseren eigenen Verkehrszählungen mehrfach gezeigt. Dass das Staatliche Bauamt Bamberg und die Regierung von Oberfranken die Planung nun unbedingt umsetzen wollen, ist nicht wirklich zu verstehen“, so Ludwig Wendler, Vorsitzender der Ortsgruppe Ebensfeld.
Bei der Verhandlung wird es im Wesentlichen um die artenschutzrechtlichen Belange (hier Ausnahmegenehmigungen für Beeinträchtigungen von Zauneidechse und Fledermausarten) und das zwingende öffentliche Interesse für die Trasse gehen. Immerhin hatte ja die Fachbehörde der Regierung, die Höhere Naturschutzbehörde die Planung ebenfalls abgelehnt. Und es wird möglicherweise um die Zumutbarkeit der vorgeschlagenen Alternativen gehen. Hier insbesondere um die südöstlich der Autobahn vom BN vorgeschlagene Querspange zur Anschlussstelle bei Kutzenberg. Diese würde weniger Lebensräume beanspruchen, weniger Land verbrauchen und auch das Wasserschutzgebiet bei Kutzenberg geringer beeinträchtigen. Des Weiteren würde die vorgeschlagene Alternative auch den großen Vorteil haben, dass über diese Trasse auch eine Zufahrtsmöglichkeit zur A73 aus dem nordöstlichen Teil von Ebensfeld möglich wäre. Sie würde auch nicht zu einer Verlärmung des Bezirksklinikums Kutzenberg und der dort geplanten Neubauten führen.
Hintergrund
Die Straßenbauverwaltung plant nach wie vor eine flächenverschwendende Neubautrasse der Staatsstraße 2187 zwischen Prächting und Ebensfeld mit der Direktanbindung an die A 73. Weil nur etwa 2.200 Fahrzeuge pro Tag auf der bestehenden Staatsstraße fahren, der Verkehr sogar abnimmt und nur ein Teil die neue Trasse nutzen würde, sieht der BN hier überhaupt keinen Bedarf für einen Neubau. Seit 2008 liegt die planfestgestellte Maßnahme wegen einer Klage des BN vor dem Verwaltungsgericht. Die Regierung hat zwischenzeitlich ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt und mehr Ausgleichsmaßnahmen festgestellt. Seit Ende 2014 ging es deshalb im Klageverfahren weiter.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden bei der Regierung von Oberfranken Alternativvorschläge zur Anbindung der St 2187 an die A 73 bei Kutzenberg geprüft. Wenn es denn eine direkte Zufahrt zur A 73 geben soll, dann fordert der BN statt der 2,2 km langen Neubautrasse eine deutlich kürzere, die Landschaft weniger zerschneidende und deutlich weniger Fläche beanspruchende Alternative. Diese Trasse soll von der bestehenden Staatsstraße Prächting – Ebensfeld östlich der Autobahn direkt neben der A 73 in Richtung Kutzenberg zur Auffahrt an der A 73 führen, statt den Kellbachgrund schräg zu durchschneiden.
Doch die Straßenplaner des Staatlichen Bauamtes Bamberg wollen weiter mit z. T. hanebüchenen Argumenten die vom BN ins Spiel gebrachte Trasse abbügeln und an der Neubautrasse festhalten.
Aus „betrieblichen Gründen“ wäre die Nutzung der bestehenden Brücke über den Kellbach nicht praktikabel, sie müsste weiter entfernt neu gebaut werden. Behauptet wird, eine Verlegung der östlichen Auffahrt zur A 73 und eine neue Brücke über den Kellbach würden rd. 4,4 Mio. € Gesamtkosten verursachen (gegenüber rd. 2,8 Mio. € für die Neubautrasse). Die Steigung von der Kellbachbrücke zur Anschlussstelle sei zu stark (8%). Die unter Denkmalschutz stehende Lindenallee zwischen Ebensfeld und Kutzenberg würde beeinträchtigt. Der Eingriff in die engere Wasserschutzgebietszone sei genauso stark wie bei der Neubautrasse.
Das Argument „betriebliche Gründe“ ist dabei besonders interessant: Das Bauamt behauptet, die vorgeschlagene Verbindungsstraße zwischen der Staatsstraße Ebensfeld – Prächting (St 2187) und der Staatsstraße Ebensfeld – Kutzenberg (St 2987) könne nicht entlang der bestehenden A 73 geführt werden, stattdessen müsste sie weiter östlich mit einem teuren separaten Bauwerk angelegt werden. Begründung: eine „getrennte Verwaltung“ der Straßen. Zuletzt behauptete das Bauamt, die vom BN vorgeschlagene Variante könne nicht mit einer Staatsstraßennummer versehen werden.
Dabei gibt es bereits bautechnische und offenbar auch organisatorische Lösungen in ähnlichen Fällen: Nicht weit von Ebensfeld wird die Staatsstraße zwischen Ebing und Breitengüßbach direkt neben der A 73 mit gemeinsamer Böschung geführt. Auch hier müssen sich Staatliches Bauamt und Autobahndirektion Nordbayern einigen. Ein weiteres Beispiel ist die Führung der Kreisstraße CO12 nur einen Meter neben der Bundesstraße B4 bei Niederfüllbach, wo lediglich grüne Baken und eine Leitplanke die Straßen trennen. Hier sind es das Staatliche Bauamt und der Kreisbauhof des Landkreises Coburg, die sich einigen mussten.
Belege für die Kostenschätzung bleibt das Staatliche Bauamt schuldig.
Auch das Argument einer Verlegung der Auffahrtsschleife zur A 73 ist fragwürdig: Die Schleife muss nicht wirklich verlegt werden, womit auch der Eingriff in die unter Denkmalschutz stehende Lindenallee entfallen würde.
Die vom Bauamt als zu stark eingestufte Steigung der Verbindungsrampe wird mit 8% angegeben. Vom BN durchgeführte Abschätzungen ergaben Steigungen zwischen 3,75% bis 4,75%. Auch hier bleibt das Amt Belege schuldig.
Bleibt das Argument Wasserschutzgebiet: Eine Beeinträchtigung der engeren Schutzzone wäre bei der vom BN vorgeschlagenen Trasse nur nötig, wenn diese weit von der A 73 abgerückt werden müsste. Dies ist nach Sicht des BN nicht nötig. Dagegen würde die Neubautrasse im Wasserschutzgebiet Beeinträchtigungen mit Sicherheit hervorrufen.
Folgende Vorteile dieser trotz der Klage und vieler Aktionen des BN noch nicht eingehend untersuchten Variante könnten zum Tragen kommen:
Geringere Versiegelung und damit Verringerung der Hochwassergefahren. Die Neubautrasse wäre 2.020 m lang und würde ca. 31.000 Quadratmeter Land neu verbrauchen, die bestehende Straße würde bleiben. Die vom BN vorgeschlagene Trasse wäre ca. 1.200 m lang und würde nur ca. 16.000 Quadratmeter beanspruchen, die bestehende Straße würde mitbenutzt.
Geringerer Flächenverbrauch und damit Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen. Geringere Landschaftszerschneidung und damit Erhalt des schönen Landschaftsbildes in Sichtweite der Hankirche. Geringere Lärm- und Schadstoffbelastung, insbesondere für das Bezirksklinikum Kutzenberg. Geringere Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes östlich der A 73 und damit Sicherung der Trinkwasserversorgung. Weniger Verlust von Lebensräumen, z. B. des Bibers, der Zauneidechse oder der Fledermäuse. Geringere Kosten für den Freistaat Bayern und die Marktgemeinde Ebensfeld bei Bau und Unterhalt der neuen Trasse und der bestehenden Staatsstraße. Keine neue Bachquerung inmitten der freien Landschaft. Bessere Verkehrsverhältnisse für den Ziel- und Quellverkehr zwischen Ebensfeld und Prächting/Kleukheim.
Der Ziel- und Quellverkehr von Ebensfeld-Ortsmitte und Gewerbegebiet-Nord wäre wesentlich besser an die A 73 angebunden und die Hauptdurchfahrtsachse Ebensfelds auf der Staatsstraße dadurch entlastet.
Die Gefahr einer Abkürzung zwischen den Autobahnen A 70 Bamberg – Bayreuth/Kulmbach und der A 73 Bamberg – Lichtenfels – Erfurt (Mautausweichverkehr) wäre verringert und die drohende Verkehrszunahme durch den ruhigen Kellbachgrund gemildert.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebensfeld bekämen bei der „großen Lösung“ die Bau- und Unterhaltslasten der bestehenden Staatsstraße aufgehalst. Denn nach der derzeitigen Planung würde sie zur Gemeindeverbindungsstraße herabgestuft. Da sie nicht frostsicher gebaut ist, muss sie in absehbarer Zeit auch saniert werden.
Unstrittig ist zwar, dass der gegenwärtige bauliche Zustand nicht mehr den heutigen Verkehrserfordernissen entspricht. Allerdings können die in den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren genannten „gefährlichen Verkehrssituationen“ im Bereich der bestehenden Doppelkurve sowie „riskante Einbiegemanöver“ an der Einmündung der St 2187 in die St 2197 (Hauptstraße Ebensfeld) sowie die „erhöhte Unfallgefahr“ weder aus der alltäglichen Erfahrung nachvollzogen noch durch nachprüfbare Zahlen der zuständigen Behörden (z.B. aus der Verkehrsunfallstatistik) belegt werden.
Das landesplanerische Ziel der massiven Reduzierung der Flächeninanspruchnahme würde durch die Neubaumaßnahme klar verfehlt.
Zuletzt hatte der BN-Landesvorstand am 21. März 2016 seine Solidarität mit der Kreis- und der Ortsgruppe mit einer Fotoaktion an der bestehenden Straße im Kellbachgrund bekräftigt.
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