Der Landkreis Forchheim sucht Partner für die Familienstützpunkte
Für die drei beschlossenen Familienstützpunkte in Forchheim, Ebermannstdt und Neunkirchen am Brand sucht der Landkreis Forchheim Interessierte Einrichtungen bzw. Träger.
Der Landkreis Forchheim nimmt seit 01. Juni 2015 an dem Förderprogramm „Strukturelle Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration teil. Durch die seither eingerichtete Koordinierungsstelle wurde der Bestand an Familienbildungsangeboten im Landkreis Forchheim festgestellt und auch mittels einer Elternbefragung und durch Experteninterviews der Bedarf an Familienbildung ermittelt.
Das Familienbildungsnetzwerk hat sich in mehreren Treffen mit der Bestandsfeststellung und der Bedarfsermittlung beschäftigt und Kriterien für die Errichtung von Familienstützpunkten erarbeitet.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Forchheim hat beschlossen drei Familienstützpunkte im Landkreis zu installieren und zwar in folgenden Städten und Gemeinden:
- Stadt Forchheim
- Stadt Ebermannstadt
- Markt Neunkirchen am Brand
Die Familienstützpunkte müssen an bestehenden Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung in Trägerschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe angegliedert werden. Dies können insbesondere Familienbildungsstätten, Mütter- und Familienzentren, Erziehungsberatungsstellen, Kindertageseinrichtungen oder Mehrgenerationenhäuser sein.
Interessierte Einrichtungen bzw. Träger können sich für die Errichtung eines Familienstützpunktes in den drei Städten/Gemeinden bewerben. Mit der Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist das Amt für Jugend, Familie und Senioren im Landratsamt Forchheim beauftragt. Über die Vergabe der Trägerschaft wird der Jugendhilfeausschuss in Absprache mit der jeweiligen Kommune in seiner Sitzung im März 2017 entscheiden. Die Ausschreibungs-unterlagen sind auf der Homepage des Landkreises (www.lra-fo.de) unter „Ausschreibungen“ zu finden. Bewerbungsschluss ist der 25. Februar 2017.
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