Urteil des Landgerichts Bamberg wegen Mordes im Verfahren „Janina“ ist rechtskräftig

Symbolbild Polizei

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 01.01.2016 gegen 01.00 Uhr vom Garten seines Anwesens in Unterschleichach mehrere Schüsse in Richtung einer Gruppe von zwei Frauen und vier Kindern abgegeben zu haben. Einer der Schüsse aus einem Kleinkaliberrevolver soll die Schülerin am Hinterkopf getroffen und tödliche Verletzungen verursacht haben. Dies soll der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Das Landgericht sprach den Angeklagten des Mordes schuldig, bejahte die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten.

Gegen das Urteil vom 22.12.2016 wurde von keinem der Beteiligten Revision eingelegt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Verfahren hatte am 07.12.2016 begonnen und konnte am 5. Prozesstag abgeschlossen werden.