Forchheim beschließt Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren
Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden: Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung vom Donnerstag, den 22. Dezember 2016 eine Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beschlossen. Die genannte Satzung erlässt die große Kreisstadt Forchheim auf Grund des Art. 23 Satz 1 und des Art. 18 a Abs. 17 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO).
Nach Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt Nr. 01/2017 vom 20.01.2017 tritt sie am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
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