Leserbrief: „Unfallberichte im Fränkischen Tag“

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Bei Altendorf wird ein Radfahrer von einem Pkw getötet – Ursache lt. Polizeiberichts unbekannt. Beiläufig ist erwähnt: Hier wird gern gerast. Mit dem Unfall hat das „natürlich“ nichts zu tun. Statt dessen wird beklagt, daß an der Strecke kein Radweg vorhanden sei. Soll der das Rasen legitimieren? Von der Verantwortung des Kraftfahrzeuglenkers (angemessene Geschwindigkeit, Anhaltemöglichkeit innerhalb des übersehbaren Bereichs, ausreichender Abstand – siehe StVO!) ist keine Rede.

Kurz darauf erfaßt in Bamberg ein abbiegender Pkw eine Radfahrerin. Es geht glimpflich aus. Vor knapp zwei Jahren verlor, wenig entfernt, eine Radlerin ihr Leben. Während, auf Pressebildern deutlich erkennbar, die Beleuchtung des im Grünstreifen liegenden Rades hell strahlte, sinnierte die Polizei tagelang, ob das Licht überhaupt eingeschaltet war. Hier wie dort sieht niemand, daß die Unfälle vor allem passierten, weil abbiegende Autofahrer zu oft nicht auf den vorfahrtberechtigten Radweg achten – weshalb Radwegbenutzungspflicht seit über 19 Jahren nur ausnahmsweise angeordnet werden darf. Auf die Unzulässigkeit der Anordnungen in Zollner- und Pödeldorfer Straße waren Verkehrsbehörde, Stadtverwaltung und Kommunalpolitik vor den Unfällen wiederholt öffentlich hingewiesen worden.

Radfahrunfälle werden nahezu durchgehend, wenn nicht – oft durch verzerrende Schilderung – den Radlern selbst angelastet, als geradezu „schicksalhaft“ dargestellt. Verkehrsführung, Wegezustand und Kraftfahrerverhalten „dürfen“ offenbar nicht als Ursache in Betracht gezogen werden – Behörden und Medien sind sich augenscheinlich einig. Die Staatsanwaltschaft sieht selbst in vorsätzlicher Abdrängung weder Nötigung noch Gefährdung. Fahrbahnbegleitende (auch neue) Radverkehrsanlagen, die rechtlichen Vorgaben und fachlichem Erkenntnisstand entsprechen, sind mir weder in Stadt und Landkreis Bamberg noch in den Kommunen des Kreises bekannt. Vielmehr existiert eine Vielzahl behindernder, teils hochgradig gefährdender Verkehrsführungen. Daß die weitaus meisten (auch neuen) Radwege, Radfahr- oder sogenannten Schutzstreifen unterdimensioniert sind oder allenfalls Mindestmaße aufweisen, ist fast schon Randnotiz.

Es hat seinen Grund, daß Stadt und Landkreis nicht bereit sind, sich der Bewertung durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig